02.12.2020
Interessenbekundung für Kinder- und Jugendhilfe
Aufforderung zur Interessenbekundung zur Erbringung von ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt die Übertragung von ambulanten Jugendhilfeleistungen in der Region Parchim an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und führt hierzu ein Interessenbekundungsverfahren durch.
Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bittet erfahrene anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die Angebote
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gem. § 30 SGB VIII,
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII,
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII und
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
vorhalten, ausdrücklich, ihr Interesse zu bekunden.
Für die genannten Hilfearten sucht der Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Region Parchim (Stadtgebiet und Umgebung) einen interessierten Leistungserbringer.
Anforderungen an den Träger
Folgende Unterlagen sind der Interessenbekundung beizulegen:
- pädagogisches Konzept
- Personalkonzept
- Qualitätskonzept
- Kooperationskonzept
- Finanzierungkonzept mit Kostenkalkulation auf der Grundlage der Leistungs- Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim
(der Angebotsrechner ist bei Herrn Lembke, Tel: 03871 722-9401, E-Mail: benjamin.lembke@kreis-lup.de anzufordern)
Fristen
Die Interessenbekundung und die dazugehörigen Unterlagen sind schriftlich bis zum 22.01.2021 bei dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Sozialmanagement und Entgelte - Jugendhilfeplanung
Frau Griewaldt, Postfach 1263, 19370 Parchim
in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Hinweis „Interessenbekundung HzE ambulant - Bereich Parchim“ eingereicht werden.
Nach Ablauf der o.g. Frist eingehende oder unvollständige Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmenden des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Es besteht für die freien Träger kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages.
Für Nach- und Rückfragen stehen zur Verfügung:
Frau Griewaldt, Tel: 03871 722-9410; E-Mail: anja.griewaldt@kreis-lup.de
Frau Schulz, Tel: 03871 722-510; E-Mail: nancy.schulz@kreis-lup.de
Frau Reiß, Tel: 03871 722-9400; E-Mail: silvia.reiss@kreis-lup.de