Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren
Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export bestimmter Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellosen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.
Die Einstufung einer Krankheit als Tierseuchen ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen.
Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.
Deshalb ist jeder Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen verpflichtet seinen Tierbestand im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Dienstgebäude Ludwigslust, Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust, Tel.: 03871 722-3922 oder -3921 telefonisch oder über unser Tierhaltermeldeformular anzumelden. Auch Änderungen im Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.
Geflügelpestausbruch im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am 21.11.2023 wurde die Geflügelpest bei Geflügel amtlich festgestellt. In einer Putenmasthaltung in der Gemeinde Lewitzrand (Landkreis Ludwigslust-Parchim) sind in den letzten Tagen vereinzelt Tiere verendet und daraufhin zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) nach Rostock verbracht worden. In den Proben wurde das aviäre Influenza Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die weiteren Untersuchungen von Proben im Nationalen Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems ergaben, dass es sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 handelt.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Geflüglepestausbruch Gemeinde Lewitzrand
Fortbildungs- und Informationsveranstaltung 2023
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie zu unserer Fortbildungs- und Informationsveranstaltung 2023 einladen. Die Veranstaltung findet am
Mittwoch, den 06. Dezember 2023 um 18.00 Uhr im DeveLUP (Garnisonsstraße 7, 19288 Ludwigslust) statt.
Themen:
• Bundesweite Kennziffern zum Antibiotikaminimierungskonzept:
Wie können Tierärzte in der Rinderpraxis darauf reagieren?
(Dr. Torsten Steppin, Zoetis Deutschland GmbH) 45 min
• Neues Tierarzneimittelrecht
(Dr. Svenja Brünau, LALLF Rostock) 20 min
• Aktuelle Themen Lebensmittelüberwachung (Weideschlachtung)
(Dr. Elmar Guhl, FD 39) 30 min
• Aktuelle Tierschutzthemen (Tierärztliche Versorgung von Fundtieren)
(Marcel Lautzschmann / Dr. Swantje Kuchenbuch, FD 39) 15 min
• Aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung (Ausblick BHV1/BVD)
(Dr. Cornelia Brüggemann, FD 39) 20 min
• ASP – Überblick über aktuelle Entwicklung und ASP-Landesprogramm
(Dr. Sabine Tippelt, FD 39) 15 min
• Aktuelle Fragen?
(Dr. Olav Henschel, FD 39) 20 min
Die Veranstaltung ist bei der Tierärztekammer zur Anerkennung nach § 6 Berufsordnung der Landestierärztekammer M-V eingereicht!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine kurze Rückmeldung, ob und mit welcher Personenzahl Sie teilnehmen werden.
Die Anmeldung zur Veranstaltung kann unter 03871/ 722 3901 bzw. veterinaeramt@kreis-lup.de erfolgen.
Dank der freundlichen Unterstützung der Zoetis Deutschland GmbH ist auch in diesem Jahr vor Beginn der Veranstaltung (ab 17.00 Uhr) für einen Imbiss gesorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Henschel
Fachdienstleiter
Tierbestandsanmeldungen
Die Anzeige des Tierbestandes ist vor Beginn der Tierhaltung zu tätigen.
Anzugeben sind jeweils:
- Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Tierhalters
- Anzahl der gehaltenen Tiere von Pferden, Rindern, Gehegewild und Bienen
- die Nutzungsart
- der Standort der Tiere
- der Hoftierarzt (Bei Änderungen besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung!)
Jedem Tierhalter wird nach Anzeige seiner Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt. Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist eine Anmeldung unter Angabe der Registriernummer beim MQD–Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft M-V, Speicherstraße 11 18273 Güstrow Tel.: 03843 751-0 www.mqd.de unbedingt erforderlich, da sonst eine Eintragung in der HIT-Datenbank nicht möglich ist. Mit dieser Registriernummer ist die Bestellung der notwendigen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen über den MQD möglich. Alle Tierhalter müssen ihren Tierbestand zusätzlich bei der Tierseuchenkasse M-V, Neustrelitzer Straße 120, Block C 17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 380-19992 oder 19994 www.tskmv.de anmelden.
Informationen für Jäger - Merkblätter und Formulare
Die Arbeitsgruppe ASP des Landwirtschaftsministeriums M-V hat in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Tierseuchenbekämpfungsdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ein allgemeines Arbeitsdokument für die Fachbehörden erarbeitet. Darin sind die im Land getroffenen ASP-Vorsorgemaßnahmen sowie die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall zusammengefasst.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/
Besonderes Augenmerk gilt daher der Überwachung der Schwarzwildbestände.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anweisung durch unsere Behörde von jedem verendeten, verunfallten oder krank erlegten Stück Schwarzwild Proben zu entnehmen und zur Untersuchung zu übergeben.
Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro. Um möglichst auch viele der Tierkörper der oben beschriebenen Stücke aus Wald und Flur entfernen zu lassen und ein potentielles Risiko weiter zu vermindern, zahlt das Landwirtschaftsministerium für jedes zur Entsorgung abgelieferte Stück eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe 50,00 Euro. Bei den Forstämtern wurden inzwischen Kadavercontainer zur Sammlung dieser Tierkörper aufgestellt. Der Standort des nächstgelegenen Forstamtes ist auf der weiter unten auf dieser Seite befindlichen Karte ersichtlich. Gegebenfalls benötigte Verpackungsmaterialien in Form von Maisstärkesäcken werden in den Revierförstereien vorgehalten.
Afrikanische Schweinepest - Hygieneregeln für die Jagd
- Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfordert die Schwarzwildjagd eine erhöhte Sorgfalt. Insbesondere nach Kontakt mit Fallwild, krank geschossenem oder Unfallwild sollte folgendes beachtet werden:
Merkblatt Hygieneregeln für die Jagd
Informationen für Jagdtouristen
- Was sollten Jagdtouristen beachten? Hinweise und Empfehlungen zu Reiseländern und Umgang mit verwendeter Jagdausrüstung.
Informationen für Jäger
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Was können Jäger vorbeugend tun? Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?
Tupferprobenentnahme für die Untersuchung auf ASP bei Fallwild
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Jäger können die Bekämpfung von ASP durch die Entnahme und Einsendung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild oder Fallwild wesentlich unterstüzen. Hinweise zur Durchführung gibt Ihnen unser Merkblatt
Probeneinsendung bei Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen Tieren
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Es können Proben von Wildschweinen gemäß des des Erlasses zur Überwachung von Wildschweinen auf Schweinepest im MV und ganze Tierkörper von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Untersuchung gemäß des Erlasses zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Tollwutfreiheit in MV eingesandt werden. Für die eingesandten Proben wird eine Aufwandentschädigung gezahlt. Den Antrag für die Aufwandentschädigung finden Sie hier:
Antrag auf Aufwandsentschädigung
Weitere Informationen zur Probeneinsendungen finden Sie HIER
Hinweise zur Probenahme für die Untersuchung auf Schweinepest bei Schwarzwild
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Merkblatt des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilungen 6 und 2 Tierseuchenbekämpfungsdienst und Tierseuchendiagnostik
Befunde der Probeneingänge von Wildschweinen (einschließlich Unfallwild)
- im täglichen ASP-Update unter Suche nach der Wildursprungsschein-Nummer kann der Befund einer Probe eingesehen werden: HIER finden Sie das ASP-Update
Antrag auf Entschädigung im Rahmen der ASP Bekämpfung
- In der Pufferzone (Sperrzone I) wird für das gestreckte und zu entsorgende Schwarzwild durch das Land eine Aufwandsentschädigung gewährt. Andere Prämien wie Pürzelprämie oder die Aufwandsentschädigung für die Untersuchung sind damit abgegolten.
- Der Antrag ist beim zuständigen Forstamt zu stellen. Bei der Entsorgung der gestreckten Stücke werden diese mit der Wildursprungsnummer erfasst. Diese Listen werden durch das Veterinäramt geprüft und bestätigt und dem Forstamt zur Verfügung gestellt, so dass eine einzelne Bestätigung der Anträge durch das Veterinäramt nicht erforderlich ist.
- Den Antrag auf Erstattung der Aufkaufprämie finden Sie hier:
Antrag Erlegung und Entsorgung Schwarzwild
Kontakt
Amtsleiter Herr Dr. Olav Henschel
Tel.: |
03871 722 3901 |
Fax: |
03871 722 3999 |
E-Mail: | E-Mail an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt senden |
Besucheranschrift:
Ludwigslust Parchim Schwerin
Garnisonsstr. 1 Putlitzer Str. 25 Ludwigsluster Chaussee 72
19288 Ludwigslust 19370 Parchim 19061 Schwerin
Postanschrift: Parchim
Postfach 12 63 19370 Parchim
Allgemeine Sprechzeiten (für Ludwigslust und Parchim)
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | kein Sprechtag |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Standorte des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Karte)