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Kreisrecht

Satzungen, Verfügungen, Verordnungen und Richtlinien

Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Im Rahmen der duch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eröffneten Rahmenbedingungen konkretisiert die Hauptsatzung eines Landkreises das sog. "kommunale Verfassungsrecht". Es gibt in den Hauptsatzungen pflichtige Teile, wie beispielsweise Regelungen zu:

  • Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen,
  • Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der kreislichen Ausschüsse
  • die Wahlzeit des Landrates und der Beigeordneten.

Weiterhin gibt es Bestimmungen, die in den Hauptsatzungen geregelt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim in folgenden Punkten Gebrauch gemacht:

  • Festlegung von Wertgrenzen
  • Anzahl der Beigeordneten
  • Berufung von sachkundigen Einwohnern in Ausschüsse

Geschäftsordnung des Kreistages

In der Geschäftsordnung gestaltet der Kreistag die Möglichkeiten, die ihm aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, konkret aus. Hierzu zählen Punkte wir das Zustandekomnmen der Tagesordnung und die Rahmenregelungen für die Durchführung der Kreistagssitzungen sowie der Sitzungen seiner Ausschüsse. Aber auch Regelungen zum Verfahren im Umgang mit Anfragen von Kreistagsmitgliedern oder aber die Höhe der Fraktionszuwendungen sind hierin enthalten.

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