Ausschüsse
Der Kreistag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse nachfolgende ständige Ausschüsse gebildet, die beratend tätig werden. Ein Großteil der Sacharbeit wird daher in den Ausschüssen geleistet. Die beratende Tätigkeit der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner mündet meist in einem konkreten Entscheidungsvorschlag, der im Kreistag zur Abstimmung gestellt wird.
Die Ausschüsse im Überblick:
Kreisausschuss
Vorsitzender des Kreisausschusses:
Stefan Sternberg
Ausschussbetreuer:
Alexander Wilk
Grit Marckwardt
Aufgaben des Ausschusses:
Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und zwölf Kreistagsmitgliedern. Den Vorsitz führt der Landrat.
Der Kreisausschuss ist nach § 113 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Er koordiniert unter anderem die Arbeit der weiteren Ausschüsse und hat darüber hinaus weitere Befugnisse, die ihm vom Kreistag übertragen worden sind. Alles Weitere regelt die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses:
Astrid Becker
Ausschussbetreuerin:
Joana Meyenburg
Aufgaben des Ausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus sieben Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens vier Kreistagsmitglieder und höchstens drei sachkundige Einwohner.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach § 114 Abs. 2 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Sein Aufgabenfeld umfasst die Rechnungsprüfung und Angelegenheiten der örtlichen Rechnungsprüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz M-V.
Haushalts- und Finanzausschuss
Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses:
Christine Klingohr
Ausschussbetreuer:
Nicole Kanter, Robert Radeck
Aufgaben des Ausschusses:
Der Haushalts- und Finanzausschuss setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Haushalts- und Finanzausschuss ist nach § 114 Abs. 2 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Er bereitet die Haushaltssatzung des Landkreises und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Der Ausschuss begleitet die Haushaltsführung und ist auch für Liegenschaftsangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der kreislichen Unternehmen zuständig.
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Tourismus
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Tourismus:
Christian Geier
Ausschussbetreuer:
Ralf Müller, Torsten Obst
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bau, Tourismus setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau, Tourismus ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Sein Aufgabenfeld umfasst die kreis- und überregionalen Planungsangelegenheiten, die Wirtschaftsförderung, den Tourismus, Hoch- und Tiefbauangelegenheiten, die Bau- und Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, ÖPNV, die Schülerbeförderung sowie die TK-Infrastruktur (Breitband).
Zu den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Tourismus
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport:
Gisela Schwarz
Ausschussbetreuerin:
Jasmin Bauer
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Er befasst sich mit Themen der Schul- und sonstigen Bildungsangelegenheiten, der Schulverwaltung, der Kulturpflege- und Kulturentwicklungsangelegenheiten, den Denkmalschutz- und Denkmalpflegeangelegenheiten. In seinem Aufgabenbereich liegen auch Sportveranstaltungen kreislichen Charakters sowie die Sportstättenförderungen und Sport an Schulen unter Kreisträgerschaft.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit
Vorsitzende des Ausschusses für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit:
n.n.
Ausschussbetreuer:
Anett Kinski
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Zu seinen Aufgaben gehören allgemeine Aufgaben des Sozialwesens, Alten- und Krankenpflege, Aufgaben des Gesundheits- und Krankenwesens, Vertriebenen- und Kriegsopferfürsorge, Aussiedler, Asylbewerber, Angelegenheiten der Familien und Frauen, insbesondere hinsichtlich der Gleichstellung und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung, die Bevölkerungsentwicklung und Demografie.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses für Generationen, Soziales, Familie und Gesundheit
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft
Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Abfallwirtschaft:
Dr. Bernd Schulz
Ausschussbetreuerin:
Astrid Vieweber
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Er befasst sich mit Aufgaben des Umweltschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes, mit Angelegenheiten der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, mit Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und des Immissionsschutzes.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft
Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung
Vorsitzender des Ausschusses für Kreis- und Regionalentwicklung:
Nico Skiba
Ausschussbetreuerin:
Bianca Mulsow
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Das Aufgabenfeld des Ausschusses umfasst die Umsetzung und Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes, Kreis- und überregionale Planungsangelegenheiten des Regionalen Planungsverbandes, Förderung des ländlichen Raumes (ILE / LEADER) und Aufgaben und Projekte der Metropolregion Hamburg.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses Kreis- und Regionalentwicklung
Ausschuss für Landwirtschaft und erneuerbare Energien
Vorsitzender des Ausschusses Landwirtschaft und erneuerbare Energien:
Dietrich Groth
Ausschussbetreuer:
Christin Kirchner, Steffi Hahn
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss Landwirtschaft und erneuerbare Energien setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss Landwirtschaft und erneuerbare Energien ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss.
Er befasst sich mit Aufgaben zur Sicherung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des ländlichen Raums, der Landschaftsplanung, mit Angelegenheiten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, mit dem ländlicher Wegebau, der Lebensmittelsicherheit, mit Aufgaben des Veterinärwesens und Tierkörperbeseitigung sowie der Energiepolitik im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses Landwirtschaft und erneuerbare Energien
Jugendhilfeausschuss
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses:
Heike Schweda
Ausschussbetreuer:
Elfi Kirberg, Peggy Sanguinette
Aufgaben des Ausschusses:
Der Kreistag bildet einen Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden an.
Neun Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer sein, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
Sechs Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Kommunalverfassung. Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er nimmt die Rechte nach dem SGB VIII wahr.
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastophenschutz
Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz:
Ronny Schult
Ausschussbetreuerin:
Charleen Celine Miriam Kampe
Aufgaben des Ausschusses:
Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.
Der Ausschuss Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz ist nach § 113 KV M-V ein beratender Ausschuss.
Er ist zuständig für Kriminalitätsprävention, allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, den Brandschutz, den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz sowie für Angelegenheiten des Straßenverkehrs und Fragen des medizinischen Not- und Rettungsdienstes.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Zweitweiliger Ausschuss "Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim neu gestalten"
Vorsitzender des zeitweiligen Ausschusses "Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim neu gestalten":
Nico Conrad
Ausschussbetreuerin:
Ramona Schöner
Aufgaben des Ausschusses:
Die Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses „Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim neu gestalten“ erfolgte nach einem Kreistagsbeschluss vom 24.10.2019 zum 01.01.2020.
Der zeitweilige Ausschuss hat die Aufgabe, das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen und setzt sich aus zwölf Personen zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.