Fachdienst Bauordnung, Straßen- und Tiefbau
Im Fachdienst Bauordnung Straßen- und Tiefbau sind die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Denkmalschutzbehörde und die kreisliche Straßenbaubehörde vereint. Mehr als 120 Kolleginnen und Kollegen arbeiten kontinuierlich daran, Ihre Anliegen und die gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erledigen. Bei der Größe des Landkreises und der Vielfalt der Aufgaben wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht alle Themen sofort und an jedem Ort gleichzeitig behandelt werden können. Vorrang hat stets die Abwehr von Gefahren, die von Gebäuden, baulichen Anlagen, Grundstücken und Straßenzuständen ausgehen können.
Während die untere Bauaufsichts- und die untere Denkmalschutzbehörde ihren Dienstort in Ludwigslust haben, sitzen die Kolleginnen und Kollegen der Straßenbaubehörde in der Kreisstadt Parchim. Zur Straßenbaubehörde gehören auch die drei Straßenmeistereien Hagenow (mit Bauhof Vellahn), Ludwigslust und Parchim (mit den Bauhöfen in Crivitz und Lübz).
Gern nehmen wir uns der von Ihnen vorgetragenen Themen an. Während konkrete Anträge zurzeit noch an die Schriftform gebunden sind, besteht auch die Möglichkeit, Ortstermine oder einen Besuch in der Behörde zu vereinbaren. Da nahezu alle Aufgaben im Fachdienst mit intensiver Außendiensttätigkeit verbunden sind, ist es ratsam, sich im Vorfeld terminlich zu vereinbaren. Den Kolleginnen und Kollegen sollte das Gesprächsthema zur Vorbereitung vorab zur Kenntnis gegeben werden, um ergebnisorientiert handeln zu können. Zu vielfältig sind die Aufgabenbereiche und die dabei zu beachtenden Vorschriften, als dass auf alle Fragen ad hoc eine befriedigende Antwort gegeben werden kann.
Bereich Bauordnung
Der Fachbereich Bauordnung wacht als untere Bauaufsichtsbehörde über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
Im Rahmen dieser Aufgabe erteilen wir Vorbescheide, Baugenehmigungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum oder geben Stellungnahmen in Verfahren anderer Genehmigungsbehörden ab. Darüber hinaus wird hier das Baulastenverzeichnis des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.
Die bauaufsichtlichen Verfahren sind ein Zusammenspiel verschiedener interner und externer Behörden. Unsere Kolleginnen und Kollegen holen die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Statements ein, bündeln und werten diese. Das zusammengefasste Ergebnis wird Ihnen mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben. Aus diesem Zusammenspiel verschiedenster Behörden kann es resultieren, dass sich zu verschiedenen Zeitunkten verschiedene Sachbearbeiter an Sie wenden, um offengebliebene Fragen klären zu können. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung.
In der Bauleitplanung werden die Kommunen bei der Erstellung ihrer städtebaulichen Satzungen begleitet. Hier durchlaufen genehmigungspflichtige Satzungen und die Flächennutzungspläne die Genehmigungsverfahren.
Dem Bereich Bauordnung wurden allerdings auch die Aufgaben einer Ordnungsbehörde übertragen. Rechtsverstößen wird mit entsprechenden Verfügungen begegnet und gelegentlich werden sie auch mit Bußgeldern geahndet.
Digitale Antragstellung
Es wird Ihnen nunmehr die Möglichkeit angeboten, Ihre Anträge zu den unten näher benannten Antragsarten in ausschließlich digitaler Form an die Behörde zu richten. Mit der Einreichung auf diesem Wege erfolgt eine komplett medienbruchfreie Onlinebearbeitung.
Durch den digitalen Bauantrags- und Genehmigungsprozess werden nicht nur die Verwaltungsabläufe schlanker. Nach erfolgreicher Einführungsphase versprechen wir uns auch Zeitersparnis und flexibleres Arbeiten durch die zeitgleiche Beteiligung aller am bauaufsichtlichen Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden.
Nach und nach werden die Voraussetzungen geschaffen, alle anderen Verfahren nach der LBauO M-V der digitalen Antragstellung zu öffnen.
Es werden momentan folgende Anträge online angeboten:
- Bauantrag (§ 64 LBauO M-V)
- Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V)
- Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 3 LBauO M-V)
- Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage § 75 LBauO M-V)
- Sanierungsantrag (§ 145 BauGB)
Für die digitale Antragstellung ist ein MV-Nutzerkonto erforderlich. Registrieren Sie sich bitte im Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um das digitale Antragsverfahren nutzen zu können.
Hier gelangen Sie zum Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Ansprechpartner Fachdienst Bauordnung / Zuständigkeiten
Die Prüfung Ihres Bauvorhabens wird durch ein Team von Fachleuten geleistet. Nach Fachbereichen und regionaler Zuständigkeit geordnet, finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Einblick in aktuelle Baugenehmigungsverfahren (Papiervorgänge)
Baugenehmigungsverfahren - Einsichtnahme online
Bitte nutzen Sie für laufende Baugenehmigungsverfahren in Papierform die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung online zu verfolgen. Mit ein wenig Übung kommen Sie sicher schneller zu Erkenntnissen als durch ein Telefonat, da nicht zu jedem Zeitpunkt die für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen, während das Onlineportal 24 Stunden am Tag für Sie bereit steht.
Hier können Bürgerinnen und Bürger oder Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in das von Ihnen beantragte bauaufsichtliche Verfahren nehmen, wenn Sie den Antrag in Papierform gestellt haben. Dazu benötigen Sie die Ihnen schriftlich mitgeteilten Zugangsdaten.
Die Online-Auskunft bieten wir Ihnen für analog eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge an. Sie erhalten hier einen Überblick über den Verfahrensstand und den Fortgang der Verfahrensbeteiligungen weiterer Fachbehörden. Hinweise zum Umgang mit der Online-Auskunft und weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite.
Ansprechpartnerin - Bauonline
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Es wird großen Wert darauf gelegt, die erfassten Denkmale im Landkreis zu schützen und zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch Arbeiten an Denkmalen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der denkmalrechtlichen Begleitung und Genehmigung unterliegen. Selbst Arbeiten an Gebäuden, die selbst keine Denkmale sind, jedoch im Umgebungsschutzbereich ausgewiesener Denkmale liegen, können denkmalrechtlich relevant sein. Rufen Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig an, um unwiederbringlichen Schäden vorzubeugen.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine Nutzung hinzuwirken. In unserem Kreis gibt es ca. 7000 Bodendenkmale und ca. 6000 Baudenkmale.
Das Spektrum der Baudenkmale ist weit gefächert: überwiegend aus dem Mittelalter stammende Dorf- und Stadtkirchen, Wohn- und profane Gesellschaftsbauten, wie Rathäuser, Schulen und Theater, Gutshäuser mit den dazugehörigen Parkanlagen, einfache Katen, Bauernhäuser und niederdeutsche Hallenhäuser, Pfarr- und Forsthäuser. Auch technische Denkmale zählen dazu, wie Wind- und Wassermühlen, Industriebauten, Wehr- und Brückenanlagen.
Bodendenkmale sind Denkmale, die sich im / auf dem Boden, in Mooren oder in Gewässern befinden. Alle Denkmale überliefern geschichtliche und volkskundliche sowie künstlerische und städtebauliche Merkmale der jeweiligen Epoche an die nachfolgenden Generationen. An ihrem Erhalt besteht ein hohes öffentliches Interesse.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes M-V zuständig und arbeitet dabei mit den am Denkmalschutz und der Denkmalpflege interessierten Verbänden und Bürgern zusammen. Die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde sind erste Ansprechpartner für Eigentümer, Kaufinteressenten, Architekten, Rahmenplaner, Sanierungsträger u. a. Behörden, wenn es um denkmalpflegerische Belange geht. Dabei werden sie in fachlicher Hinsicht durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege unterstützt.
Eine Beratung ist in der Regel vor Ort erforderlich, da jedes Denkmal gesondert zu bewerten und zu beurteilen ist, damit eine dem Denkmal angepasste Lösung gefunden wird. Häufig vor Ort zu klärende Fragen beziehen sich auf die Gestaltung von Türen und Fenstern oder anderer Bauteile, auf die Art und Weise der Wärmedämmung, auf die farbliche Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes und auf historische Raumfassungen. Oberstes Ziel ist der schonende Umgang mit der historischen Bausubstanz. Die Veränderungen am Denkmal sind so gering wie möglich zu halten, damit der Denkmalwert erhalten bleibt. Das geht aber nicht ohne Kompromisse, denn schließlich soll heutiger Wohnkomfort auch in einem Denkmal ermöglicht werden.
Allgemeine Informationen: Handreichung für Denkmale
Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Hinweis:
Diese Denkmalliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schutz ist nicht davon abhängig, dass Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind (§ 5 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz M-V).
Auch nicht in der Liste geführte Gebäude und bauliche Anlagen können unter Denkmalschutz stehen.
Formulare
Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Merkblatt zur steuerlichen Bescheinigung
Antrag auf steuerliche Bescheinigung
Rechnungsaufstellung steuerliche Bescheinigung
Ansprechpartner Bau- und Bodendenkmalschutz:
Zuständig für:
- Stadt Boizenburg
- Stadt Hagenow
- Stadt Lübtheen
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Hagenow-Land
- Amt Stralendorf
- Amt Wittenburg
- Amt Zarrentin
Zuständig für:
- Stadt Parchim
- Stadt Ludwigslust
- Amt Crivitz
- Amt Goldberg-Mildenitz
- Amt Plau am See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Zuständig für:
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Eldenburg-Lübz
- Amt Grabow
- Amt Ludwigslust-Land
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland
Bereich Straßen- und Tiefbau
Der Fachdienst 63 Bauordnung, Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist für die Unterhaltung und den Neubau der Kreisstraßen, straßenbegleitenden Radwege und Ingenieurbauwerke verantwortlich. Die Gewährleistung eines verkehrssicheren Straßenzustandes hat dabei eine hohe Priorität. Zum Fachdienst gehören neben den 3 Straßenmeistereien in Ludwigslust, Hagenow, Parchim auch die Außenstandorte Crivitz, Lübz und Vellahn. Welche die Unterhaltungsaufgaben vor Ort auf und an den Kreisstraßen durchführen, sowie den Winterdienst im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten erledigen.
Die Erteilung von Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse (Zufahrten) außerhalb einer festgesetzten Ortsdurchfahrt nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den Aufgaben des Fachdienstes.
Weiterhin werden Aufgaben als zuständige Straßenaufsichtsbehörde durchgeführt. Geprüft werden im Fachdienst Anträge der Kommunen zur Einziehung und Teileinziehung von gemeindlichen Straßen, um nach sorgfältiger Abwägung des Sachverhaltes die Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Die Bearbeitung des Grunderwerbes von Straßenbauflächen erfolgt eigenständig im Fachdienst, sowie die Geschäftsbuchhaltung.
Kreisstraßen Neu- und Ausbau
Bau und Sanierung von Kreisstraßen
Die Tiefbauabteilung des Fachdienstes Straßen- und Tiefbau befasst sich mit der Planung, dem Bau und der Sanierung von Kreisstraßen, einschließlich der Brücken, Radwege, Eisenbahnkreuzungen und Entwässerungsanlagen.
Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB für die Straßenunterhaltung, die Bauleitung und technische Betreuung werden ebenfalls durch das Team wahrgenommen.
Der Fachdienst Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist als Aufsichtsbehörde der Gemeinden und Städte nach § 10 Abs. 2 StrWG M-V für die technische Prüfung der Straßenbaumaßnahmen der Städte und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner:
Kreisstraßenbrücken
Die Bauwerksbücher der Ingenieurbauwerke (Brücken und Tunnel) werden gemäß Anweisung Straßeninformationsbank ASB-Teilsystem Bauwerksdaten erstellt und nach DIN 1076 bzw. RI-EBW-PRÜF Ausgabe 1998 geprüft.
Gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/1998 und 3/1998 und Rundverfügungen Straßenbau M-V Nr. 12/1998 und Nr. 13/1998 sind vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V Richtlinien zur einheitlichen Erfassung von Bauwerksdaten und zur automatisierten Erstellung der Bauwerksbücher nach DIN 1076 herausgegeben worden.
Ansprechpartner:
Geschäftsbuchhaltung
Der Fachdienst Straßen und Tiefbau tätigt durch die umfangreichen Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerke, sowie für die Unterhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen, Ausgaben von mehren Millionen Euro.
Durch die professionelle Haushaltsbearbeitung wird eine effiziente und sparsame Ausgabenpolitik durchgesetzt.
Sollten Fragen zu einer Rechnung bestehen, wird eine schnellstmögliche Klärung angestrebt.
Ansprechpartnerinnen:
Straßenunterhaltung Kreisstraßenmeisterei
Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist Straßenbaulastträger für alle Kreisstraßen in seinem Territorium. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Baulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei sind die öffentlich Belange zu berücksichtigen. Die Aufgaben als Straßenbaulastträger nimmt der Fachdienst Straßen– und Tiefbau wahr.
Die Nutzung der Straßen (Kreisstraßen) steht im Rahmen des Allgemeingebrauchs jedem frei. Das heißt, jeder kann mit einem zugelassenem Fahrzeug die Straßen benutzen.
Für Straßenbauarbeiten und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße kann die Straßenbaubehörde den Gemeingebrauch vorübergehend beschränken, § 21 (4) StrWG M-V.
Die Anbauverbote, -beschränkungen und Schutzmaßnahmen gem. §§ 31 - 36 StrWG M-V korrespondieren mit § 9 FStrG.
Die Bepflanzung der Straße im verkehrlichen oder baulichen Interesse (z. B.: Befestigung von Böschungen) oder aus Gründen der Straßengestaltung dient den Bedürfnissen der Straßenunterhaltung, ist Aufgabe des Baulastträgers und bedarf dessen Zustimmung.
Die Brücken und andere Ingenieurbauwerke (Tunnel, Stützmauern, Durchlässe) sind die teuersten Bestandteile einer Straße. Die zunehmende Verkehrsbelastung, das Ansteigen der Achslasten, die Beanpruchung durch Winterdienst und ganz normale Abnutzung erfordern eine ständige Erhaltung dieser Bauwerke.
Die regelmäßige fachkundige und sogfältige Überwachung und Prüfung der Brücken sowie der anderen Ingenieurbauwerke gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei.
Diese, und weitere Aufgaben werden im Fachdienst Straßen- und Tiefbau durch die Kreisstraßenmeistereien wahrgenommen.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim unterhält 3 Kreisstraßenmeistereien und 3 Außenstandorte.
Kreisstraßenmeisterei Hagenow
Die Kreisstraßenmeisterei Hagenow wird durch Herrn Ricardo Heidel geleitet.
Die Adresse lautet:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen- und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Hagenow
Bekower Weg 6
19230 Hagenow
Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust
Die Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust wird durch Herrn Uwe Brinker geleitet.
Die Adresse lautet:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust
Grabower Chaussee 2
19288 Ludwigslust
Kreisstraßenmeisterei Parchim
Die Kreisstraßenmeisterei Parchim-Dargelütz wird durch Herrn René Kopplow geleitet.
Als technischer Mitarbeiter fungiert Herr Marko Filter.
Die Adresse lautet:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Parchim
Dargelützer Weg 15
19370 Parchim
Straßenverwaltung
Die Straßenverwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist für die Führung des Straßenverzeichnises der Kreisstraßen verantwortlich. Die Straßenverwaltung pflegt die Straßendatenbank, legt die Ortsdurchfahrten fest und führt Verkehrszählungen an Kreisstraßen durch. Die Längenstatistik für die Kreis- und Gemeindestraßen werden für den Landkreis jährlich erhoben und an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock gemeldet.
Die Straßeninformationsbank dient der Sicherung von Straßenobjektdaten im Umfeld der Straße.
Als Grundlage dient das in den Verwaltungen geltende bundeseinheitliche Ordnungsystem der ASB (Anweisung Straßeninformationsbank).
Die Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen werden gemäß § 5 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13.01.1993 und Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) unter Anhörung der Ämtern und Gemeinden festgelegt.
Die Verkehrszählungen werden gemäß Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS-Q 96 durchgeführt und ausgewertet und für die Bestimmung der Bauklassen für den Straßenneubau bzw. Widmungen genutzt.
Ansprechpartner:
Grunderwerb
Grunderwerb
Der Ausbau einer Straße beginnt mit dem Grunderwerb.
Es wird unterschieden in laufenden Grunderwerb und rückständigen Grunderwerb.
Laufender Grunderwerb
Im Zuge der Planungsarbeiten erfolgt das Einholen der Bauerlaubnis der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke für den Straßenbau beansprucht werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die beanspruchten Grundstücke katasterlich vermessen.
Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Rückständiger Grunderwerb
Ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück noch zu DDR-Zeiten, (vor dem 3. Oktober 1990) durch die öffentliche Hand zu Zwecken des Straßenbaus in Anspruch genommen wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Gemäß Straßen- u. Wegegesetz (§ 20 StrWG M-V) werden die für die öffentlichen Straßen in Anspruch genommene Grundstücke auf formlosen Antrag des Eigentümers erworben.
Die Entschädigung erfolgt gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Ansprechpartnerin: