Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung nimmt beim Landkreis Ludwigslust-Parchim die Aufgaben eines Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes wahr. Als Pflichteinrichtung gemäß Kommunalverfassung M-V prüft er im Rahmen der internen Revision (örtliche Prüfung) die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Die Prüfung der Finanzwirtschaft einschließlich der Jahresabschlüsse, der Kassen und der Vergabewirtschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim gehört zu den ausdrücklich beschriebenen Aufgaben.
Der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung hat eine besondere Stellung innerhalb der Kreisverwaltung und ist hinsichtlich der sachlichen Prüfungstätigkeit direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Die Prüferinnen und Prüfer sind bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit von fachlichen Weisungen frei.
Eine weitere Pflichtaufgabe des Fachdienstes ist die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften im Landkreis. Insbesondere die Ordnungsprüfung, Kassenprüfung, Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Städten, Ämtern und Gemeinden wird in einem vierjährigen Turnus vorgenommen.
Neben den Pflichtprüfungen kann der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung Prüfungsaufgaben in der Funktion als sachverständiger Dritter wahrnehmen.
Die Bedeutung der Rechnungsprüfung als Instrument der öffentlichen Finanzkontrolle liegt darin, Ansprüche der Steuerzahler auf eine wirtschaftliche Verwaltung sowie Ansprüche von Bürgern und Unternehmen auf rechtskonformes Verwaltungshandeln wirksam zu unterstützen.