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Datum: 10.01.2026

Geflügelpest in Putenmastbetrieb

Haltung in der Gemeinde Goldberg betroffen / Etwa 23.000 Tiere mussten getötet werden

In einem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Goldberg im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5 festgestellt worden. In der Folge mussten in dem Betrieb befindliche zirka 23.000 Puten getötet werden.

Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen. Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.

Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in dem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Goldberg bestanden seit Donnerstag (08.01.2026). Der Betrieb wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt und amtliche Proben seuchenverdächtiger Tiere an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei geschickt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht. Wie der Erreger in den Betrieb gelangt ist, ist bislang unklar.

Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Goldberg wurde unter www.kreis-lup.de veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage der Schutz- und Überwachungszone beschrieben.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 9.000 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,6 Millionen Stück Geflügel gehalten; 88 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 350 Stück Geflügel.