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Datum: 16.12.2025

Bauanträge ab Januar nur noch digital

Übergangsfrist für den Landkreis Ludwigslust-Parchim endet mit dem Jahreswechsel

Ab dem 1. Januar 2026 können Bauanträge im Landkreis Ludwigslust-Parchim ausschließlich digital über das Serviceportal https://service.kreis-lup.de/ eingereicht werden. Damit wird das Verfahren für alle Beteiligten einfacher, schneller und transparenter. Darauf macht die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises aufmerksam und rät: Bitte nutzen Sie daher rechtzeitig das Serviceportal für Ihre Bauanträge.

Bereits seit November 2022 gilt in Mecklenburg-Vorpommern: Bauanträge sind zusammen mit den erforderlichen Bauvorlagen elektronisch bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §2 Abs. 1 der Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern). Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gab es bislang eine Übergangsregelung – hier konnten Bauanträge ausnahmsweise noch in Papierform gestellt werden. Diese Übergangsfrist endet jedoch am 31. Dezember 2025.