Vorlesen
Inhalt

Datum: 10.12.2025

Pferd an Ansteckender Blutarmut der Einhufer erkrankt

Bestand in Lübtheen für drei Monate gesperrt, betroffenes Tier muss getötet werden 

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein Pferd an Equiner Infektiöser Anämie (EIA) erkrankt. Aufgrund des Infektionsgeschehens wurde die betroffene Pferdehaltung in Lübtheen gesperrt – für drei Monate dürfen Pferde die Haltung nicht verlassen und keine neuen aufgenommen werden. Zurzeit befinden sich dort 13 Pferde. Das infizierte Tier muss getötet werden. Ob neben der Bestandssperre weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, wie etwa die Ausweisung einer Schutzzone, wird derzeit geprüft.

Die Equine Infektiöse Anämie – auch Ansteckende Blutarmut der Einhufer – ist eine Viruserkrankung, die Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Zebras betreffen kann. Für Menschen besteht keine Gefahr. Während die Erkrankung in vielen Teilen der Welt verbreitet ist, treten in Deutschland nur vereinzelt Fälle auf. Das Virus wird hauptsächlich durch große blutsaugende Insekten wie Bremsen übertragen, die Blut von infizierten – auch äußerlich gesunden – Tieren weitergeben. Eine Übertragung über Entfernungen von mehr als 200 Metern findet eher nicht statt. Seltene Infektionen können zudem über engen direkten Kontakt sowie während der Trächtigkeit oder über die Muttermilch auftreten. Die Erkrankung kann akut oder chronisch verlaufen. Symptome sind unter anderem Fieber, Schwäche, Herzrasen und kleine Blutungen an Schleimhäuten. Chronische Fälle zeigen häufig wiederkehrende Fieberschübe, Konditionsverlust und Ödeme. Viele Tiere bleiben jedoch symptomlos, sind aber lebenslang Virusträger und damit potenzielle Infektionsquellen. Die Diagnose erfolgt über spezielle Antikörpertests, die üblicherweise zwei bis drei Wochen nach einer Infektion zuverlässig reagieren.

Die EIA ist in Deutschland anzeigepflichtig. Die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ schreibt unter anderem die Tötung positiv getesteter Tiere, die Sperrung betroffener Betriebe sowie die Untersuchung aller Kontaktbestände vor. Eine Behandlung oder Impfung existiert nicht. Zusätzlich gelten europaweit die entsprechenden EU-Seuchenvorschriften.

Zur Vorbeugung einer Einschleppung und Verbreitung der Equinen infektiösen Anämie wird empfohlen, Ställe, Nebenräume sowie Geräte sauber zu halten, Weiden und Paddocks trocken zu halten und umfassende Insektenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Weidegänge zu Hauptflugzeiten blutsaugender Insekten sollten möglichst vermieden werden. Darüber hinaus ist auf eine konsequente Hygiene bei allen Geräten, Instrumenten und dem gesamten Zubehör zu achten; gemeinschaftlich genutztes, möglicherweise kontaminiertes Equipment sollte nicht verwendet werden. Bei Import oder Neueinstallen von Pferden sollte unbedingt ein aktueller negativer EIA-Test vorliegen. Neu ankommende Tiere sollten bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses separiert werden. Zusätzlich sind Herkunftsnachweise und Gesundheitsdokumente sorgfältig zu prüfen sowie regelmäßige Bestandskontrollen durchzuführen – insbesondere bei Neuzugängen.