Geflügelpest in Kleinhaltung
Veterinärbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim legt Schutzmaßnahmen fest
In einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Sülstorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt worden. In der Folge mussten in der Haltung etwa 130 Tiere getötet werden.
Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen. Um die betroffene Haltung wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.
Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in der Haltung in der Gemeinde Sülstorf bestanden seit Freitag (14.11.2025). Die Haltung wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt. Wie der Erreger in die Haltung gelangt ist, ist bislang unklar.
Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Sülstorf wurde heute (17.11.2025) im Internetportal des Landkreises veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage der Schutzzone und der Überwachungszone beschrieben.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 9000 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,7 Millionen Stück Geflügel gehalten. 83 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 350 Stück Geflügel.
