Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Sozialgerichtsbarkeit gesucht
Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt Vorschläge bis 28. November entgegen
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Schwerin und Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zu unterbreiten.
Gem. § 16 Abs. 1 SGG kann das Amt des ehrenamtlichen Richters unter Anderem nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin dürfen gemäß § 17 Abs. 3 SGG Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte nicht ehrenamtliche Richter in der Kammer sein, die über Streitigkeiten aus ihrem Arbeitsgebiet entscheidet.
Bitte beachten Sie die entsprechenden weiteren Hinweise des Merkblattes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.
Sollte ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 28. November 2025 per E-Mail an christian.baumbach@kreis-lup.de oder per Post an:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
"Ehrenamtliche Richter/innen Sozialgericht"
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
Postfach 160220
19092 Schwerin
- Merkblatt für ehrenamtliche Richterinnen und Richter Stand 2025PDF-Datei: | 156 kB
