Weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel im Landkreis
Sogenanntes Terminshopping „click and meet“ stärkt den regionalen Einzelhandel / Kontaktbeschränkung wird auf zwei Hausstände mit maximal fünf Personen erweitert – Kinder bis 14 Jahre ausgenommen
Vorher anmelden, Termin vereinbaren und einkaufen gehen – dieses sogenannte Terminshopping (click and meet) ist ab kommenden Montag (08.03.2021) im Landkreis Ludwigslust-Parchim wieder möglich. Das sieht jetzt die neue Corona-Landesverordnung vor, auf die sich am Sonnabend (06.03.2021) beim MV-Gipfel gemeinsam verständigt wurde. „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam eine Einigung erzielen konnten. Die vereinbarten Regelungen sind logische Anpassungen an das jetzige Verfahren, das wir miteinander gewählt haben. Wir impfen seit dem 27. Dezember – ich finde sehr erfolgreich. Deshalb ist es jetzt gut, dass wir wieder mehr zulassen. Und es freut mich sehr, dass die Öffnung des Einzelhandels nicht an die Landkreis-Inzidenz gekoppelt ist, sondern an die landesweite. Das Terminshopping ist ein erstes wichtiges Zeichen für unsere Einzelhändler. Sollte dies gut laufen, kommen wir hoffentlich bald wieder zu einem normaleren Alltag. Lokales Einkaufen stärkt unsere Einzelhändler vor Ort“, sagte Landrat Stefan Sternberg kurz nach dem MV-Gipfel.
Zusätzlich gilt ab kommenden Montag eine andere Regelung bei der Kontaktbeschränkung. Demnach können sich wieder zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen – ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis 14 Jahre. Diese beiden Regelungen gelten landesweit. Erst bei einer Landes-Inzidenz von mehr als 100 werden diese Schritte wieder zurückgenommen.
Des Weiteren folgt die Öffnung weiterer Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege. Dazu zählen u.a. Kosmetik-, Nagel-, Sonnen- und Tattoo-Studios wie Massagepraxen und ähnliche Betriebe. Bei Arbeiten im Gesicht, bei denen kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, muss ein negativer Schnell- bzw. Selbsttest vorgelegt werden. Diese Regelung gilt ab Montag, 15.03.2021. Ab kommenden Montag beginnt eine sogenannte Übergangsfrist von einer Woche.
Auch Buchläden, Fahr- und Flugschulen nehmen den Betrieb unter den bestehenden Hygieneauflagen im Landkreis wieder auf. Der Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten, Archiven und Bibliotheken sowie ähnlichen Einrichtungen ist im Landkreis nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ebenfalls erlaubt. Diese Regelung gilt für Regionen im Land, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegen. Steigt die Inzidenz wieder auf mehr als 100 werden diese Öffnungsschritte regional wieder zurückgenommen. „Der jetzt eingeschlagene, gemeinsame Weg ,Testen – Impfen – Öffnen‘ ist genau der richtige Weg“, so Landrat Sternberg.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-lup.de/corona und den Auftritten des Landkreises in den Sozialen Netzwerken.