Schulbauprogramm in LUP: Beirat nimmt Arbeit auf
In den kommenden vier Jahren stehen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim 24,5 Millionen Euro aus dem Schulbauprogramm MV für Einzelvorhaben im Schulbau zur Verfügung / Beirat des Schulbauprogramms hat über eine priorisierte Projektliste zur Vergabe der Mittel beraten
Erneuerungen, Umbauten, Neubauten – all das ist über das Schulbauprogramm MV möglich. Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim stehen dafür in den kommenden vier Jahren rund 24,5 Millionen Euro aus dem Schulbauprogramm MV für Einzelbauvorhaben bestimmter Schulträger zur Verfügung. Weitere 3,5 Millionen Euro werden pauschaliert nach Schülerzahlen an die Schulträger in vier Jahresraten für kleinere Maßnahmen nach eigener Entscheidung vor Ort ausgereicht. Bis Mitte Februar konnten Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen Bedarfsanzeigen beim Landkreis einreichen. Über insgesamt 31 Bedarfsanzeigen hat nun am vergangenen Dienstagabend (19.03.2024) der neugegründete Beirat, bestehend aus neun Mitgliedern, erstmalig beraten.
Die erarbeitete Prioritätenliste mit den Vorschlägen zur Mittelvergabe wird nun der Lenkungsgruppe Schulbau über das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten MV zur Freigabe vorgelegt. „Wir hoffen, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten, die Schulen, die vom Schulbauprogramm profitieren, informieren können. Damit herrscht schnell Klarheit als Grundlage für weitere Planungen und eine zügige Umsetzung“, erklärt Landrat Stefan Sternberg. „In der Summe werden mit den Mittel aufgrund der vorgeschriebenen Co-Finanzierung von 50 Prozent durch den jeweiligen Schulträger insgesamt knapp 56 Millionen Euro für Schulbau im Landkreis aktiviert“, macht Landrat Sternberg den Investitionsschub im Bereich Bildung deutlich.
Innerhalb der Kommunalgespräche zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen wie den kreisfreien Städten wurde das Schulbauprogramm MV aufgelegt, das aus Landes- und kommunalen Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes finanziert wird. Auf Grundlage des Schulbauprogramms MV hat der Kreistag Ludwigslust-Parchim im Dezember vergangenen Jahres die „Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des §10a Finanzausgleichsgesetz MV“ beschlossen. Diese Satzung enthält die Rahmenbedingungen und bildet die Basis für die Arbeit des Beirates. Ziel ist es, schnell und bürokratiearm Schulbauvorhaben im Landkreis zu ermöglichen, die insbesondere dringend benötigte Unterrichtskapazitäten schaffen.