Kreative Kultur: Jetzt Antrag auf Förderung stellen
Bis zum 31. Januar können Kulturakteure aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim finanzielle Unterstützung für kulturelle Projekte beantragen
Attraktiv, vielseitig, kreativ – so ist das Kulturangebot im Landkreis Ludwigslust-Parchim sein. Zahlreiche Kulturakteure sorgen dafür, dass die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Tagesgäste und Touristen ein breites Spektrum an Möglichkeiten im Landkreis erhalten. Das soll so bleiben. Deshalb gibt es seit vielen Jahren die Kulturförderung des Landkreises. Auch in diesem Jahr werden wieder Projekte im Kulturbereich gefördert.
Gefördert werden gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Projekte. Für das erste Förderhalbjahr läuft bereits die Antragsfrist. Diese endet am 31. Januar 2024. Künstler, Kulturakteure, Vereine, Verbände können bis zum Fristende noch einen Antrag auf Kulturförderung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim stellen.
Den Förderantrag sowie die Kulturförderrichtlinie gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-lup.de/kultur
Der ausgefüllte Antrag wird beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Büro des Landrates, Fachgebiet Kultur, Postfach 16 02 20, 19092 Schwerin eingereicht.