Umwelt
Der Fachdienst Natur, Wasser und Boden erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben, die den Bereich Natur- und Umweltschutz umfassen. Hauptaufgabe des Fachdienstes ist die Vermeidung und Beseitigung schädlicher Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie schädliche Umwelteinflüsse auf die Lebensräume Natur, Wasser und Boden abzuwehren.
Der Fachbereich Natur, Wasser und Boden gliedert sich in die Fachthemen Naturschutz (untere Naturschutzbehörde) und Gewässerschutz (untere Wasserbehörde) und Bodenschutz (untere Bodenschutzbehörde)
Naturschutz
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Gewährleistung des Mindestschutzes von Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zuständig.Der Landkreis Ludwigslust-Parchim als zweitgrößter Landkreis Deutschlands hat eine außergewöhnlich mannigfaltige Kultur- und Naturlandschaft mit einer wunderbaren Flora und Fauna. Sie ist eine wesentliche Grundlage für gesunde und erholsame Lebensverhältnisse unserer Einwohner, für unsere Gäste und die Landwirtschaft. Es ist daher notwendig, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit unserer Kulturlandschaft mit Bedacht zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Der Landkreis hat eine Vielzahl von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen.
Vorhaben oder Planungen, welche die Natur und Landschaft verändern, werden von den Mitarbeiter/innen der unteren Naturschutzbehörde bewertet, ggf. genehmigt oder auch versagt. Sie sind auch vorsorglich tätig, beraten und fördern Gemeinden, Bürger/innen und Projektträger. Der wichtige Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wird auch durch ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzbeirates und die Naturschutzwarte unterstützt.
Wasser und Boden
Wasser
Das Prinzip aller Dinge ist Wasser,
aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.
Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.) Nach Aristoteles
Die untere Wasserbehörde übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LawG) aus.
Im Zuge der Anpassung von Kleinkläranlagen werden Bürger beraten und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt. Die untere Wasserbehörde ist sowohl für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Einleitung in und Benutzung von Gewässern, als auch für die Durchsetzung und Überwachung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen zuständig.
Sie handelt nach dem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) normierten Grundsatz, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen Einzelner dienen.
Boden
Fühle den Boden unter deinen Füßen und öffne deine Augen für die Wunder der Welt
Sabine Fels
Als untere Bodenschutzbehörde ist der Fachdienst 68 für die Erfassung, Überwachung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen zuständig. Sie handelt nach dem im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)verankerten Grundsatz die nachhaltige Funktion des Bodens zu sichern und wiederherzustellen, sowie seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturlandschaft zu bewahren.
⯈Unsere Themengebiete
Thema Abwasser / Kläranlagen und Regenwasser
Thema anlagenbezogener Gewässerschutz
Thema Befahrgenehmigungen für Motorboote
Thema Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Ansprechpartner
Haushalt