Sozialmanagement und Entgelte
Hier stellt sich Ihnen der Fachdienst Sozialmanagement und Entgelte vor.
In unserem Bereich nehmen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die unten näher erläuterten Aufgaben aus den Bereichen Jugend und Soziales wahr. Seit dem Jahr 2017 ist der Fachdienst zentral organisiert.
Ihre Ansprechpartner:
Betriebserlaubnisverfahren Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Erlaubnis Kindertagesstätte
Gemäß § 45 SGB VIII bedürfen Kindertagesstätten einer Erlaubnis für den Betrieb. Im Rahmen des Aufgabenzuordnungsgesetzes M-V vom 12.07.2010 wurde den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe der Erteilung und der Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung, der örtlichen Prüfung, der Entgegennahme von Anzeigen und Untersagung von Tätigkeiten nach den §§ 45 bis 48 des Achten Buches Sozialgesetzbuch übertragen.
Unter Beachtung des Kindeswohls werden für die Prüfung der Erlaubnis vorrangig folgende Kriterien berücksichtigt.
- der Gesundheitsvorsorge und Unfallschutz für Kinder und Mitarbeiter,
- der Rechte und Pflichten für Träger von Kindertagesstätten
- Umsetzung des Bildungsauftrages
- des ausreichenden Einsatzes von Fachpersonal und Gruppengrößen in den Einrichtungen, Einhaltung der Fachkraft-Kind-Relation
- der Absicherung von Fort- und Weiterbildung, sowie Fachberatung für das pädagogische Fachpersonal
- Räumlichen Anforderungen,
- Gestaltung des Außenspielbereiches
- der Ausstattung der Räume
- Umsetzung der Konzeption
Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim schließt eine örtliche Prüfung in der jeweiligen Kindertagesstätte ein. Am Betriebserlaubnisverfahren werden viele weitere Institutionen, wie z.B. der Fachdienst Gesundheit, das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, der Fachdienst Bauordnung und andere beteiligt.
Kontaktdaten zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind im Sozialen Wegweiser des Landekreises Ludwigslust-Parchim zu finden.
Erlaubnis Kindertagespflege
Ein weiteres Angebot der Kindertagesförderung ist die Kindertagespflege. Diese benötigt ebenfalls für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eine Erlaubnis durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Zum Führen einer Kindertagespflegestelle gehören u.a. die Qualifizierung der Kindertagespflegeperson, geeignete räumliche und sächliche Bedingungen und die damit verbundene Umsetzung des Bildungsauftrages. Weitergehende Informationen haben wir Ihnen in der Handlungsorientierung für Tagespflegepersonen zusammengestellt.
Kontaktdaten zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind im Sozialen Wegweiser des Landekreises Ludwigslust-Parchim zu finden.
Formulare und Handlungsempfehlungen
- Antrag auf Betriebserlaubnis Kita BPDF-Datei: | 199 kB
- befristeter BE AntragDOCX-Datei: | 827 kB
- SchlüsselverzeichnisDOC-Datei: | 70 kB
- Änderungsmitteilung vorhandenes PersonalDOC-Datei: | 33 kB
- Änderungsmitteilung Personal NeueinstellungDOC-Datei: | 38 kB
- Änderungsmitteilung Personal ausgeschiedenDOC-Datei: | 37 kB
- Jährlicher Meldebogen Personal KitaXLSX-Datei: | 27 kB
- Handlungsorientierung für das Betriebserlaubnisverfahren KindertageseinrichtungenPDF-Datei: | 388 kB
- Handlungsorientierung für die Voraussetzungen zur Erlaubnis von TagespflegepersonenPDF-Datei: | 893 kB
- Meldung § 47 SGB VIIIPDF-Datei: | 224 kB
Bereich Entgeltverhandlungen Kindertagesstätten
Wie kommen eigentlich die Preise in den Kindertagesstätten zustande?
Sie sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Landkreis und dem Träger der jeweiligen Einrichtung. Aus der Beschreibung der Leistungen der Einrichtung ergeben sich die zu verhandelnden Kostengruppen. Maßgeblich für die Festlegung leistungsbezogener Entgelte ist die qualitative und quantitative Angebotsgestaltung der einzelnen Träger.
Gemäß § 16 KiföG M-V ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, Verträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtung (Leistungsverträge) nach §§ 78b bis 78e des SGB VIII im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde abzuschließen. Eine Darstellung des Leistungsangebotes auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung bildet die Basis der zu verhandelnden Kostengruppen. Maßgeblich für die Festlegung leistungsbezogener Entgelte ist die qualitative und quantitative Angebotsgestaltung der einzelnen Träger.
Auf der Grundlage der geeinten Leistung werden dann die Kosten verhandelt. Grundsätzlich gilt: Die geltend gemachten Kosten müssen plausibel sein. Die angebotene Vergütung muss einerseits leistungsgerecht sein und andererseits der Einrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Sie orientiert sich am externen Vergleich. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass Vergütungen nur bis zu der Höhe übernommen werden dürfen, wie Vereinbarungen für vergleichbare Einrichtungen in nächster Umgebung abgeschlossen worden sind.
Anträge und Unterlagen senden Sie bitte an: entgeltstelle@kreis-lup.de
Bereich Entgeltverhandlungen Eingliederungshilfe
Wie kommen eigentlich die Preise in Pflege- und Eingliederungseinrichtungen zustande?
Im Bereich der Pflege (§§ 82, 85 ff. SGB XI) werden die Verhandlungen auf Kostenträgerseite von den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger und den Leistungsanbietern, also den Trägern von Einrichtungen geführt. Im Bereich der Pflege stehen die vereinbarten Leistungen in der „Pflegesatzvereinbarung“.
Bei Eingliederungseinrichtungen der Behindertenhilfe und ambulanten Diensten der Behindertenhilfe verhandelt der Träger der Sozialhilfe mit den Leistungsanbietern (§§ 75 ff. SGB XII). Dazu werden im Bereich der Eingliederungshilfe zunächst sog. „Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen“ abgeschlossen.
Anträge und Unterlagen senden Sie bitte an: entgeltstelle@kreis-lup.de
Bereich Entgeltverhandlungen Hilfen zur Erziehung
Müssen Preise für individuelle Einzelfallhilfen/ Zusatzbetreuungen/ Assistenzleistungen ausgehandelt werden, sind die Verhandler dafür zuständig, mit den Trägern, die die Leistung anbieten, eine leistungsgerechte Vergütung zu finden.
Anträge und Unterlagen senden Sie bitte an: entgeltstelle@kreis-lup.de
Juristische Angelegenheiten
In juristischen Fragen steht dem Fachdienst Herr Jochen Krippenstapel zur Seite.
Jugendhilfeplanung
Das Erkennen von Bedarfen, das Anpassen der Angebote und der Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Betreuungslandschaft sind die zentralen Aufgaben des Bereiches Jugendhilfeplanung.
Werden Betreuungsplätze benötigt? Wo besteht ein hoher Platzbedarf? Ist ein Neubau erforderlich und auch zukünftig bedarfsgerecht. Zur Klärung dieser Fragen findet eine intensive Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugend und den Trägern der Einrichtungen statt.
Die Jugendhilfeplanung nimmt erzieherische Hilfen, Schulsozial- und Jugendsozialarbeit und die offene Jugendarbeit in den Blick und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Hier finden Sie unseren Sozialwegweiser und unsere Teilfachpläne:
- Kindertagesstättenbedarfsplanung 2022-2025PDF-Datei: | 1,2 MB
- Sozialer-WegweiserPDF-Datei: | 2,7 MB
Sozialplanung
"Gestalten statt Verwalten"
Aufgabe der Sozialplanung ist die Schaffung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und leistungsfähigen Hilfs-, Versorgungs- und Betreuungsstruktur.
Sozialplanung umfasst nicht nur die aktuelle Bestandsaufnahme von sozialen Diensten und Einrichtungen. Sozialplanung ist die zielgerichtete Planung im Spannungsfeld der mittel- und langfristigen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bevölkerung, der ökonomischen Leistungsfähigkeit und der sozialen Sicherungssysteme. (Deutscher Verein)
Die integrierte Sozialplanung bezieht andere Lebensbereiche im Sozialraum, wie z.B. Wohnen, ärztliche Versorgung, Infrastruktur, Kultur und wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsangebote mit ein.
Pflegesozialplanung
Pflege bedarf der kommunalen Planung, Steuerung und Gestaltung.
Im Jahr 2013 wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aus § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) erstmalig für den Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Pflegesozialplanung erstellt.
Komponenten der Pflegesozialplanung
- demografische Analyse des aktuellen und zukünftigen Pflegebedarfs
- Bestandsaufnahme der regionalen Versorgungsstruktur
- Bedarsfanalyse vor dem Hintergund der demografischen Entwicklung
- Handlungsempfehlungen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Im Jahr 2014 folgte die Umsetzung der sich aus der Bedarfsanalyse ergebenden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Es folgte ein Angleichungsprozess der Planungsdokumente im gesamten Bundesland. Mit Abschluss der Pflegeplanung für die Jahre 2018 bis 2023 konnte mit Hilfe eines Berichtsstandarts hierfür ein erster Meilenstein gelegt werden. Auch für die kommenden Berichte wird der Landkreis Ludwigslust-Parchim eng mit den Planungsabteilungen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammen arbeiten. Ziel ist die größtmögliche Vergleichbarkeit um die Handlungsfelder auch über die Kreisgrenzen hinweg gemeinsam bearbeiten zu können.
Ausgewiesene Handlungsschwerpunkte sind die Angebotserweiterung in der Intensivpflege, der Betreuung für von Demenz betroffenen Menschen und der Kurzzeitpflege. Auch die Einrichtung eines Hospizes wird angestrebt.
Der größte Einflussfaktor bei jeder Maßnahmenumsetzung bleibt der Fachkräftemangel. Dieser spielt angesichts der flächenmäßigen Ausdehnung von Ludwigslust-Parchim, als zweit-größtem Landkreis Deutschlands, eine herausragende Rolle. Deshalb ist es uns besonders wichtig interessierten Arbeitgebern einen fachlichen Überblick über die Verteilung der Pflegeangebote im Landkreis und dem prognostizierten Bedarf zu bieten. Informationen hierzu erhalten Sie bei uns im Fachdienst und in dem nachstehenden Teilfachplan, der Pflegesozialplanung.
- Pflegesozialplanung 2018-2023PDF-Datei: | 2,3 MB