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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung - ILE

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V)

Zweck der Förderung ist es, Zuwendungen zur Sicherung und Weitereintwicklung der ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern, für eine positive Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, zu gewähren.

Zuwendungsempfänger, für die unten genannten Fördergegenstände, können bei Vorhaben nach den Nummern 11.1.1 bis 11.1.11, sowie 12.1.1 bis 12.1.4 Gemeinden und Gemeindeverbände sein:

Zusätzlich können bei Vorhaben nach den Nummern 11.1.1 bis 11.1.11 Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes Zuwendungsempfänger sein. 

Weiterhin können bei Vorhabne nach den Nummern 12.1.1 und 12.1.2 natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben, Zuwendungsempfänger sein.

Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden keine Vorhaben nach Nummer 10 Dorfentwicklung für private Träger gefördert. 

Bewiligungsbehörde ist für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren ("Flurneuordnungsverfahren - Übersicht MV - Regierungsprotal M-V") für die Bearbeitung örtlich zuständige Flurbereinigungs- oder Flurneuordnungsbehörde und im Übrigen die Landrätin oder der Landrat des Landkreises, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

Einzelne Fördergegenstände

11. Dorfentwicklung (öffenltiche Träger)

12. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden imRahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

Der Fördersatz ist von dem jeweiligen Vorhaben abhängig. Für die Vorhaben der o.g. Fördergegenstände betragen die Fördersätze 50 bis 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In einigen Vorhaben sind Förderhöchstbeträge zu beachten. 

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde online unter https://online.agrarantrag-mv.de/startseite rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Vorhabens zu stellen. Sie sollen jeweils bis zum 31. August vorliegen und sich auf einen Durchführungszeitraum nach dem 31. Oktober desselben Kalenderjahres beziehen. Mit der Punktevergabe nach Auswahlkritierien wird gleichzeitig die Priorität der Vorhaben festgelegt. Die Projektauswahlkriterien können im Internet unter "www.regierung-mv.de/Landesgegierung/im/Service/Foerderungen1/" eingesehen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der o.g. Richtlinie ("https://www.landesrecht-mv.de") und dem MV-Serviceportal ("www.mv-serviceportal.de").

Ansprechpartner

Edgar Drewanz

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiter Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust

Matthias Bobek

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiter Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Robina Greese

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiterin Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Elli Krüger

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiterin Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Anna Mahnke

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiterin Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust