Verpflichtungserklärung
Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, kann eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.
Haftungsrisiko
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gehen Sie ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen, ein im Haftungsfall mitunter erhebliches finanzielles Risiko ein.
Umfang der Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes / Ihrer Gäste einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat, im Hotel oder in einer durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gestellten Unterkunft) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Gastes / der Gäste beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Sie haben als Erklärende oder Erklärender im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung.
Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes. Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und / oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.
Voraussetzung
- Verpflichtungserklärung notwendig
Die deutsche Auslandsvertretung hat Sie zur Abgabe einer Verpflichtung aufgefordert oder Sie wissen, dass die einreisende Person keine ausreichenden eigenen Mittel für die Kosten der Reise und den Lebensunterhalt in Deutschland hat. - Hauptwohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Bonität
- EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel
Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
Allgemein
- Identitätsdokument (Reisepass, ID-Karte, Aufenthaltstitel)
- Kopie des Identitätsdokumentes der einzuladenen Person
- Nachweis zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, sonstige Einkünfte der letzten drei Monate (z.B. Rentenbescheid)
- Erläuterung des Vermögens, welches eingesetzt werden kann, um für die Kosten der Gäste aufzukommen
- Mitteilungen, ob in den letzten fünf Jahren Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen vorlagen (u.a. Insolvenzverfahren)
- Erläuterung der regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (Lebensunterhalt, Unterkunft, Mobilität, Anschaffungen, Versicherungen, Kredite, Mitgliedsbeiträge, Abonnements)
- Erklärung zur Übernahme der finanziellen Verantwortung für Ehepartner o. Kinder
Arbeitnehmer
- Gehaltsnachweise der vergangenen drei Monate
- Arbeitsvertrag
Selbstständige / Freiberufler
- Steuerbescheid des vergangen Jahres
- aktuelle vorläufige BWA
Rentner
- Rentenbescheid
Gebühr
- 29,00 EUR
Gesetzliche Grundlage
- §§ 66 bis 68a AufenthG
- § 47 AufenthV
Formular