Koordinierung der Wahlen
Der Kreiswahlleiter ist verantwortlich für die umfassende Planung, Organisation und Durchführung von Wahlen auf Kreisebene. Dabei stellt er sicher, dass der gesamte Wahlprozess reibungslos abläuft und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Planung und Organisation der Wahlen: Der Kreiswahlleiter sorgt für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Strukturierung sämtlicher Wahlhandlungen.
- Schulung der Wahlvorstände: Er sorgt dafür, dass alle Wahlvorstände gut geschult sind und ihre Aufgaben korrekt und effizient durchführen können.
- Durchführung der Wahlen: Der Kreiswahlleiter stellt sicher, dass die Wahlen termingerecht und ohne Störungen abgehalten werden.
Zielgruppen:
- Städte
- Gemeinden
- Ämter
- Bürger
Leistungen des Kreiswahlleiters:
- Organisatorische Vorbereitung von Wahlen
- Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung von Wahlen
Der Kreiswahlleiter gewährleistet so einen transparenten, sicheren und pünktlichen Ablauf der Wahlen, um die demokratische Beteiligung aller Bürger zu ermöglichen.
