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Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz

Die Gewährleistung von abwehrenden Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz) sind die Hauptaufgaben dieses Fachdienstes.

Hierzu zählen insbesondere Planungs-, Koordinations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis, die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und der ehrenamtlichen Helfer.

Der Fachdienst 38 ist die Schnittstelle zu den ehrenamtlichen Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes (Freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft).

Fachgebiet Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist überwiegend gekennzeichnet durch die Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen, die Brandverhütungsschauen, die Abnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Beratung zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes.

Brandverhütungsschau

Brand- oder explosionsgefährdete bauliche Anlagen sowie Einrichtungen, in denen während ihrer Nutzung ein größerer Personenkreis in Gefahr kommen kann, sind regelmäßig einer Brandverhütungsschau zu unterziehen. Die Brandverhütungsschau umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Brand- und Explosionsgefahren verursachende Mängel sind festzustellen, Ihre Beseitigung anzuordnen und zu überwachen.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Diese Stellungnahmen werden im Rahmen von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren gegeben. Unter anderem wird auf die Problematik der Löschwasserversorgung, der Zufahrtsmöglichkeiten, der Stellflächen, der Angriffswege der Feuerwehr, der Rettungswege, der brandschutztechnischen Ausrüstung und Einrichtung sowie der Sicherung der Einsatzhandlungen der Feuerwehr eingegangen. Ebenfalls erfolgt die Abgabe von Stellungnahmen, wie z.B. bei Großveranstaltungen, Volksfesten und Ausstellungen für die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.

Abnahme brandschutztechnischer Anlagen und Einrichtungen

Vor Inbetriebnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen sind diese abzunehmen. Unter anderem wird die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehrschließungen überprüft.

Beratung zu Fragen des vorbeugenden Brandschutz

Eine Beratung erfolgt bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.

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Abwehrender Brandschutz

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes stehen die über 220 freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreisgebiet im Mittelpunkt.


Brandschutz-Förderrichtlinie

Eine wichtige Funktion ist die Beratung der Gemeinden als Träger des Brandschutzes in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung.

Neben der Beratung erfolgt eine Förderung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.


Online-Dienstleistung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Feuerschutzsteuer



Eine weitere Aufgabe stellt die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung sowie die Überprüfung auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft dar.

Mithin wird im Bereich des abwehrenden Brandschutzes die Zuweisung besonderer Einsatzschwerpunkte erarbeitet sowie Sofortmaßnahmen für Ereignisse mit gefährlichen Stoffen und Gütern in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren ausgearbeitet und beplant.



Antrag auf Erteilung einer Kampfmittelauskunft

Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde die Aufgabe der Erstauskunft über die Kampfmittelbelastung von Grundstücken durch den Munitionsbergungsdienst übertragen. Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass sich die Antragsfläche innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Landkreises Ludwigslust-Parchim befindet. Die Antragstellung kann per Post oder E-Mail (FD38@kreis-lup.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie bei der Antragstellung das Antragsformular und fügen Sie ggf. die entsprechenden Anlagen Ihrer Antragstellung bei.

Für eine schriftliche Standardauskunft über die Kampfmittelbelastung eines Grundstückes wird eine Gebührenpauschale gemäß der Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung (KaBeKostVO –M-V) erhoben.

Für weitergehende Prüfungen verweisen wir auf den Munitionsbergungsdienst M-V.




Im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes/technische Hilfeleistung werden besondere Einsatzpläne in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren erstellt.

Die Trägerschaft der Integrierten Leitstelle (ILWM)  übt die Landeshauptstadt Schwerin aus. Gegenwärtig umfasst das Zuständigkeitsgebiet der ILWM die Territorien der Landkreise Ludwigslust- Parchim, Nordwestmecklenburg (inkl. der Hansestadt Wismar) und der Landeshauptstadt Schwerin.


Download & Links

Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)

Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz

Feuerwehrtechnische Zentrale

Zu den Aufgaben gemäß des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern des Landkreises Ludwigslust-Parchim gehört die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale.

Die Feuerwehrtechnische Zentrale LUP (FTZ) befindet sich an den Standorten Hagenow und Dargelütz.

Hier wird ein umfangreicher Service für die gemeindlichen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes des Landkreises angeboten.

Email-Adresse für allgemeine Anfragen an die FTZ:

FTZ@kreis-lup.de

Ein Schwerpunkt der Aufgaben der FTZ liegt bei der jährlichen fachtechnischen Überprüfung der Feuerwehrfahrzeuge für die Gemeinden des Landkreises. Im Rahmen dieser Termine werden beispielsweise folgende Ausrüstungsgegenstände geprüft und ggf. repariert:

-          Tragbare Leitern und Arbeitsplattformen

-          Leinen, Seile, Ketten und Anschlagmittel

-          Hydraulische Rettungsgeräte und Zubehör

-          Pneumatische Rettungsgeräte

-          Wasserführende Armaturen und Saugschläuchen

-          Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel

-          Feuerlöschpumpen

-          Absturzsicherungen

-          usw.

Daneben prüft, pflegt und wartet die FTZ an beiden Standorten Atem- und Körperschutzausrüstung und Druckschläuche.

Die Bewirtschaftung dieser Ausrüstungsgegenstände erfolgt größtenteils auf Grundlage öffentlicher Verträge im Rahmen eines Verbundsystems. Hierzu zählt auch ein Netz von Tauschräumen an verschiedenen Orten innerhalb des Landkreises.

In den Tauschräumen könne sich die Feuerwehren nach Einsätzen an 365 Tagen rund um die Uhr im Rahmen einen 1-zu-1-Tausches auf kurzem Weg wieder einsatzbereit machen.

Hier befinden sich unsere Tauschräume (zusätzliche in Planung):


1
Tauschraum Hagenow

2

Tauschraum Dargelütz


3

Tauschraum Broock


4

Tauschraum Heiddorf


5

Tauschraum Sternberg

Zum weiteren Leistungsspektrum der Feuerwehrtechnischen Zentrale gehören u.a.:

  • Betrieb von Atemschutzübungsanlagen an den Standorten Hagenow und Dargelütz
  • Logistische Unterstützung bei Großschadenereignissen
  • Bereitstellung von Schaummittelreserven
  • Bereitstellung und Unterhaltung von verschiedenen Übungsgeräten
  • Funkwerkstatt
  • Prüfung Gasmesstechnik
  • Reinigung von Einsatzbekleidung


Download:

Ansprechpartner

  1. Stephanie Lohse

    komm. Fachdienstleiterin / Fachgebietsleiterin Brandschutz

  2. Dirk Prieß

    Abwehrender Brandschutz

  3. Dominik Zeidler

    Abwehrender Brandschutz

  4. Paul Ringel

    Abwehrender Brandschutz

  5. Matthias Müller-Berthold

    Vorbeugender Brandschutz

  6. Martin Erdmann

    Vorbeugender Brandschutz

  7. Thomas Münch

    stellvertretender Schirrmeister

  8. Feuerwehrtechnische Zentrale - Allg. Anfragen

Fachgebiet Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat als untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, Katastrophen vorzubeugen und abzuwehren. Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.

Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden vom Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Katastrophenschutzbehörde in einem integrierten Hilfeleistungssystem wahrgenommen. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur

  • Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und
  • zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen.


Weiterführende Informationen zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz finden Sie -> HIER <-


BOS-Digitalfunk

Das BOS-Digitalfunknetz ist das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert. Mit diesem Funknetz verfügen die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weiterer Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen über ein modernes und vielseitiges Kommunikationsmittel. Die Technik lässt eine organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung zu und vereinfacht somit die Durchführung komplexer Einsatzszenarien - insbesondere auch in Krisenlagen und Katastrophensituationen.

Der Digitalfunk BOS erfüllt wichtige operativ-taktische Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation. Er zeichnet sich durch eine Vielzahl an technischen Leistungsmerkmalen aus, welche die Einsatzkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

Der Digitalfunk BOS wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen und realisiert. Der Betrieb und die Weiterentwicklung des Digitalfunks BOS erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

Zu den Aufgaben des Landkreises gehören die Beschaffung und Reparatur digitaler Endgeräte, die Überwachung des Einbaus sowie die Organisation regelmäßiger Software-Updates der digitalen Endgeräte der Freiwilligen Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und des Rettungsdienstes.

Zu den weiteren Aufgaben gehören der Aufbau und Betrieb des digitalen kreislichen Alarmierungsnetzes.

Allgemeine Anfragen zum Digitalfunk und zur Alarmierung bitte an: 

digitalfunk@kreis-lup.de

Ansprechpartner

Fachgebiet Ausbildungszentrum

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz insbesondere für die Qualifizierung aller Feuerwehrmitglieder, die Ausbildung im Fachgebiet des kreislichen Katastrophenschutzes und die Organisation von Übungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes verantwortlich.

Intern ist das Ausbildungszentrum in die Fachbereiche Grundausbildung, Sprechfunk, Atem- und Körperschutz sowie Technik gegliedert. Lehrgänge und Fortbildungen werden in der Regel durch ehrenamtlich bestellte Kreisausbilder an unseren Standorten in Hagenow oder Dargelütz betreut und durchgeführt.

Die Schnittstelle zwischen Ausbildungszentrum, den Verwaltungen, den Feuerwehren, der Landesfeuerwehrschule sowie den Amts- und Kreiswehrführungen bildet dabei das Feuerwehrverwaltungsprogramm FOX112.


Allgemeine Anfragen bitte an: ausbildungszentrum@kreis-lup.de