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Internat der Volkssolidarität Schwerin-Westmecklenburg e.V.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim engagiert sich als Träger des Regionalen Beruflichen Bildungzentrums Ludwiglust-Parchim für eine moderne und praxisnahe Ausbildung. Damit sich die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts gut aufgehoben fühlen, wurde die Volksolidarität Schwerin-Westmecklenburg e.V. mit dem Betrieb eines Internats am Standort Ludwigslust beauftragt. Das Internat bietet Schülerinnen und Schülern eine komfortable und unterstützende Unterkunft während ihrer Ausbildungszeit. So entsteht ein Umfeld, in dem Lernen, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung Hand in Hand gehen.

Das RBB in Ludwigslust ist bequem fußläufig erreichbar. Für die Standorte in Parchim und Hagenow bestehen zudem gute Bus- und Bahnverbindungen, sodass eine flexible Anbindung gewährleistet ist.

Das Internat selbst verfügt über sieben Zimmer mit insgesamt 14 Betten. Ein gemeinsamer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche laden zum Lernen, Kochen und Zusammensein ein. Für Sicherheit und persönliche Betreuung sorgt rund um die Uhr Sozialpädagogisches Fachpersonal, welches die Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit vor Ort unterstützt.

Die Unterbringung steht Jugendlichen ab 16 Jahren offen. Ein Platz kann direkt beim Internat beantragt werden. Die erforderlichen Formulare sind in der Randspalte zu finden. Zusätzlich mit dem Antrag ist ein  Ausbildungsvertrag einzureichen.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein:

    • Ein Internatsplatz muss zur Verfügung stehen.
    • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Schülerin/Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungzentrums Ludwiglust-Parchim sein.
    • Die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnortadresse und Berufsschule muss für Hin- und Rückweg mehr als drei Stunden betragen.

Bei der Vergabe der Plätze werden Schülerinnen und Schüler der Landesklasse Fachkraft für Lebensmitteltechnik sowie der Landesfachklasse Maschinen- und Anlagenführer bevorzugt berücksichtigt, sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.