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Datum: 24.03.2023

Weitere Lockerungen im ASP-Gebiet nördlich der A 24

Tore im Schutzzaun werden geöffnet – weniger Einschränkungen für Bewirtschaftung der Flächen, mehr Bewegungsfreiheit für Schalenwild

In dem nördlich der Autobahn 24 gelegenen Restriktionsgebiet an der Landesgrenze zu Brandenburg lockert der Landkreis Ludwigslust-Parchim Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). In dem etwa 8500 Hektar großen Gebiet werden jetzt die Tore der Schutzzäune entfernt.

Damit werden zum einen Durchlässe für Schalenwild und dessen Nachwuchs geschaffen, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Zum anderen würden durch das Öffnen der Tore Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Flächen und bei Freizeitaktivitäten weiter verringert.

Das nördlich der A 24 gelegene Restriktionsgebiet wurde im Dezember 2021 ausgewiesen, nachdem ein bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw getötetes Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet worden war. Weitere ASP-Fälle traten im nördlichen Kerngebiet seither nicht auf. Das eingezäunte Kerngebiet rund um diesen Fundort ist etwa 8500 Hektar groß und betrifft die Bereiche Poitendorf, Zachow, Redlin, Drenkow, Suckow und Marnitz.

Unabhängig von der Öffnung der Tore bleiben die ausgewiesenen Restriktionsgebiete und damit verbundene Maßnahmen bis auf weiteres bestehen, sagt Dr. Henschel. Das betrifft insbesondere die Einschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen und die Jagd einschließlich der Verwendung von Wildbret vom Schwarzwild. Weitere Erleichterungen könne es erst nach Genehmigung einer Rückstufung der Maßnahmen durch die EU geben.

In dem mehr als 11.000 Hektar großen Restriktionsgebiet südlich der A 24 bleiben Zäune und Gebiete vollständig erhalten. Dort sind 46 der bislang festgestellten 47 ASP-Fälle aufgetreten, letztmalig im Oktober 2022. Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten, sagt Dr. Henschel, weil das ASP-Virus in der Umwelt über viele Monate überleben kann und möglicherweise noch infiziertes Material im Gebiet vorhanden ist.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde ASP bei einem Wildschwein erstmals am 24. November 2021 festgestellt. Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ASP wurden eingeleitet, tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen mit den rechtlichen Regelungen erstellt und umgesetzt. Erste grundlegende Lockerungen für das Betreten und die Nutzung von Flächen in betroffenen Gebieten hat der Landkreis erstmals im Juni vergangenen Jahres verfügt. Ausführliche Informationen zum Thema unter www.kreis-lup.de/asp