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Datum: 22.12.2021

Verwaltung zwischen den Feiertagen geöffnet

Haupthäuser des Landkreises Ludwigslust-Parchim bleiben am 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen / Aufgrund der Corona-Pandemie gilt weiterhin die 3G-Regelung in allen Häusern und Außenstandorten

Aufgrund der Feiertage bleibt die Kreisverwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim am 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen. Zwischen den Feiertagen – vom 27. bis 30. Dezember 2021 – haben die Verwaltungsstandorte in Ludwigslust-Parchim geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich am Nachmittag von 14 bis 18 Uhr.

Einschränkungen gibt es beim Bürgerbüro Parchim. Dieses bleibt vom 27. bis 30. Dezember 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kfz-Zulassungsstelle am Außenstandort Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2, hat zwischen den Feiertagen zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03871 722-8888 gebeten.

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt bis auf Weiteres die 3G-Regel an den Verwaltungsstandorten Ludwigslust und Parchim sowie an allen Außenstandorten, auch der Kfz-Zulassungsstelle Schwerin sowie den Kooperativen Bürgerbüros. Bei Einlass muss der entsprechende Nachweis – geimpft, genesen oder getestet (tagaktuell) – vorgelegt werden.

Die Bürgerhotline 115 ist zwischen den Feiertagen vom 27. bis 30. Dezember 2021 von 8 bis 18 Uhr erreichbar.