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Datum: 24.11.2021

Verstärkte Corona-Schutzmaßnahmen ab heute

2G-plus-Regelungen: Zutritt zu vielen Innenbereichen nur für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellen Test

Die seit Montag dieser Woche im Landkreis Ludwigslust-Parchim geltende Risikostufe 3 (orange) mit 2G-Regelungen für zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens wird weiter verschärft. Grund sind neue, heute in Kraft tretende landesweit geltende Schutzmaßnahmen angesichts stetig steigender Corona-Infektionszahlen und der Belastungssituation Höchstkapazität vieler Krankenhäuser.

Überall, wo bisher mit der Warnstufe „orange“ die 2G-Regel galt, gilt ab sofort 2G plus. Das heißt: Zutritt zu vielen Innenbereichen ist nur noch für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellen Corona-Test möglich.

Das gilt in folgenden Bereichen:

  • in den Innenbereichen der Gastronomie
  • bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit); nur 50 Prozent der zu vergebenden Plätze dürfen belegt werden
  • auf Messen
  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (im Theater, im Kino, bei Konzerten, in kulturellen Ausstellungen und Museen, bei Zusammentreffen von Chören und Musikensembles, in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten, auf Innenspielplätzen und bei anderen Freizeitaktivitäten im Innenbereich, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, in Tanzschulen, in Spielbanken und Spielhallen, in soziokulturellen Zentren)
  • im Erwachsenensport: im Amateursport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler) und Profisport (Zuschauerinnen und Zuschauer),
  • in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.
  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleitungen (z.B. Kosmetik- oder Tattoostudio); ausgenommen sind hier der Friseurbesuch und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen.

Ausgenommen von der 2G-plus-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere, auch sie müssen negativ getestet sein.

Veranstaltungen in Innenbereichen dürfen nur noch mit 50 Prozent der Höchstkapazität und maximal 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.

Für Volksfeste, Jahrmärkte und Spezialmärkte (auch: Weihnachtsmärkte) gilt Zutritt nur für Geimpfte und Genesene.

Für Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten gilt ein Verbot befristet bis 15.12.2021.

Trauungen und Beisetzungen in geschlossenen Räumen sind für einen Teilnehmerkreis von höchstens 50 Personen und unter freiem Himmel für einen Teilnehmerkreis von höchstens 100 Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre, die zum Haushalt von teilnehmenden Erwachsenen gehören, werden nicht mitgerechnet. Geimpfte und genesene Personen werden von den zahlenmäßigen Beschränkungen nicht erfasst.

Mehr Informationen dazu: News: Landesregierung beschließt zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen | Corona Infoportal MV (mv-corona.de)