Schulbauprogramm MV: Erster Fördermittelbescheid für Gemeinde Lewitzrand im Landkreis
In den kommenden vier Jahren stehen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim 24,5 Millionen Euro für den Schulbau zur Verfügung / Bei der Landespressekonferenz wurde heute die Entscheidung für den Landkreis durch die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verkündet
Große Freude in der Gemeinde Lewitzrand: Bei der heutigen Landespressekonferenz in Schwerin konnte Sebastian Fynnau, Bürgermeister der Gemeinde und auch Direktor der Grundschule Lewitzrand Matzlow, einen Fördermittelbescheid aus dem Schulbauprogramm von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landrat Stefan Sternberg entgegennehmen.
Die Gemeinde hatte gemäß der Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des Paragrafen 10a Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern eine Bedarfsanzeige zur Sanierung und Erweiterung der Grundschule Lewitzrand Matzlow beim Fachdienst Bildung, kreisliche Schulen und Sport gestellt. Der kreisliche Beirat zum Schulbauprogramm hatte in seiner ersten Sitzung Mitte März eine priorisierte Projektliste erstellt, die dem Land zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wurde. „Es freut mich sehr, dass wir der Gemeinde Lewitzrand als eine der ersten Antragstellerin heute den Fördermittelbescheid überreichen konnten“, sagt Landrat Stefan Sternberg. „Dieses Schulbauprogramm ist von großer Bedeutung für den Landkreis, aber vor allem für die Schulen in gemeindlicher Trägerschaft.“
Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim stehen in den kommenden vier Jahren rund 24,5 Millionen Euro aus dem Schulbauprogramm MV zur Verfügung. Weitere 3,5 Millionen Euro werden pauschaliert nach Schülerzahlen an die Schulträger in vier Jahresraten für kleinere Maßnahmen nach eigener Entscheidung vor Ort ausgereicht. „In der Summe werden mit den Mitteln aufgrund der vorgeschriebenen Co-Finanzierung von 50 Prozent durch den jeweiligen Schulträger insgesamt knapp 56 Millionen Euro für Schulbau im Landkreis aktiviert“, macht Landrat Sternberg den Investitionsschub im Bereich Bildung deutlich.
Bis Mitte Februar konnten Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen Bedarfsanzeigen beim Landkreis einreichen. Insgesamt 31 Bedarfsanzeigen, 27 gemeindliche und vier kreisliche, waren beim Landkreis eingegangen. Seit dem 10. Mai liegt nunmehr der Beschluss der Lenkungsgruppe „Konjunkturprogramm Schulbau“ zur priorisierten Projektliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim vor. Der Lenkungsausschuss hat danach der priorisierten Projektliste des Landkreises mit Ausnahme von zwei Schulbauvorhaben teilweise zugestimmt. Die Aufnahme von zwei Schulbauvorhaben steht, wegen der bestehenden Bezüge zur dort bereits bewilligten Fördermaßnahmen, noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das jeweilige Förderressort. Damit liegt für die übrigen 21 Vorhaben die Zustimmung der Lenkungsgruppe vor.
Auf Basis der erfolgten Zustimmung des Landes erfolgt in Kürze die Erstellung der entsprechenden Zuwendungsbescheide, um eine zeitnahe Projektumsetzung zu ermöglichen.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestehen 77 öffentliche Schulen, davon sind 76 Schulen allgemeinbildende Schulen und eine Berufliche Schule (Regionales Berufliches Bildungszentrum Ludwigslust-Parchim) sowie sieben private Schulen, davon vier allgemeinbildende Schulen und drei Berufliche Schulen. Gemäß den Regelungen des FAG M-V sind die Zuweisungen für kommunale Schulträger gedacht, sowohl private als auch Berufliche Schulen sind vom Schulbauprogramm ausgeschlossen.
Innerhalb der Kommunalgespräche zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen wie den kreisfreien Städten wurde das Schulbauprogramm MV aufgelegt, das aus Landes- und kommunalen Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes finanziert wird. Auf Grundlage des Schulbauprogramms MV hatte der Kreistag Ludwigslust-Parchim im Dezember vergangenen Jahres die „Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des §10a Finanzausgleichsgesetz MV“ beschlossen. Diese Satzung enthält die Rahmenbedingungen und bildet die Basis für die Arbeit des kreislichen Beirates.