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Datum: 09.11.2021

Rückkehr der Geflügelpest droht

Fachdienst Veterinär-und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim: Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände sind unerlässlich

Aktuell steigt auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim wieder die Gefahr der Geflügelpest. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises rät dringlich zu Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände.

Erst im Herbst vergangenen Jahres bis Ende April erlebten Deutschland und die gesamte EU den bisher schwersten Geflügelpest-Seuchenzug. Noch bis Ende Juni 2021 wurden vereinzelte Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt. Trotz eines deutlichen Rückgangs von Fällen und Ausbrüchen im Laufe des Frühjahrs erfolgten Nachweise hochansteckender aviärer Influenzaviren vom Subtyp H5 bei Wasser- und Greifvögeln über den Sommer hinweg vor allem in den nordischen Ländern Europas.

Das Aufflammen einer Viruszirkulation wird neben dem Risiko des Wiedereintrags durch den anstehenden Vogelzug durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) aktuell als hoch eingeschätzt. In den letzten Wochen gab es bereits vermehrt Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Europa und seit Ende Oktober zunehmend auch in Deutschland. Dabei kam es zu Nachweisen der hochansteckenden Variante der Geflügelpest vom Subtyp H5N1. Mit heutigem Stand gibt es nicht nur Fälle im Wildvogelbereich, sondern auch Hausgeflügelbestände sind in mehreren Bundesländern betroffen. Aufgrund der aktuellen Funde und Nachweise muss mit einer weiten Verbreitung des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation gerechnet werden.

Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist für den Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest von überragender Bedeutung, heißt es vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Es gilt für Geflügelhalter:

  • Verhindern Sie jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel
  • Tränken und füttern Sie nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Halten Sie eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung ein, insbesondere das Schuhwerk betreffend
  • Gegenstände oder Materialien wie Schubkarren oder Einstreu stellen eine Gefahrenquelle dar. Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen oder eine wildvogelsichere Lagerung minimieren die Gefahr
  • Zäunen Sie Hofteiche weiträumig aus
  • Lassen Sie erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären oder informieren Sie das Veterinäramt
  • Beim Veterinäramt sind jegliche Tierbestände von Geflügel, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Bienen spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung zu melden

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung (03871 722-3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385 50000 der Bereitschaftsdienst der
Amtstierärzte erreichbar.