Vorlesen
Inhalt

Datum: 27.02.2024

Planungen für das Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe laufen auf Hochtouren

Spatenstich für neue Einrichtung des Landkreises Ludwigslust-Parchim voraussichtlich noch in diesem Jahr

Die Vorbereitungen für den Neubau des Feuerwehr-Service-Zentrums (FSZ) des Landkreises Ludwigslust-Parchim laufen nach Plan. Heute Abend stellt die Kreisverwaltung im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz des Kreistages vor, was sich seit dem Kauf des etwa sechs Hektar großen Grundstücks am Flugplatz Neustadt-Glewe als künftiger Standort getan hat. Dort soll im 4. Quartal 2024 der erste Spatenstich für das FSZ erfolgen.

Zum einen geht es um die Zusammenarbeit mit der Stadt Neustadt-Glewe. Die funktioniere sehr gut, heißt es aus dem Planungsstab des Landkreises. Es finden regelmäßige gemeinsame Beratungen statt, die bisherige Vorplanung für den Flächennutzungs- und Bebauungsplan wurde am 19. Februar durch den Stadtentwicklungsausschuss bestätigt, die Beschlussfassung der Vorlanung durch die Stadtvertretung Neustadt-Glewe ist für den 14. März geplant. Eine erste Informationsveranstaltung für Anwohner fand bereits im Oktober vergangenen Jahres statt.

Zum anderen erfolgten nach dem Beschluss zu dem inzwischen notariell beurkundeten Kauf der Fläche durch den Kreistag weitere wesentliche Weichenstellungen. So bestätigte das Land M-V die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Landkreises zur Errichtung des FSZ, es erfolgte eine Vereinbarung mit der Stadt Neustadt-Glewe zur Übernahme der Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes, ein im November 2023 beauftragtes Baugrundgutachten liegt inzwischen vor, und auch die Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V zu Bodendenkmalen und Vorgehen im Planungs-und Bauprozess läuft.

Bei ersten Begutachtungen ging es den Landesarchäologen zunächst darum, den Mindestabstand des Baugrundes vom Bodendenkmal des einstigen KZ-Außenlagers sicherzustellen. Abweichend vom Ursprungskenntnisstand auf Grundlage der vorhandenen Flächennutzungsplanung der Stadt Neustadt-Glewe hat das Lagergelände eine größere Ausdehnung als gedacht. Das betrifft den südlichen Grundstücksteil. Gelöst wird diese Situation durch einen ausgleichender Flächentausch mit der Stadt Neustadt-Glewe, der zurzeit in Vorbereitung ist. Bei der vertraglichen Vereinbarung geht es konkret um den Ausgleich der Bodendenkmalsfläche zum Erhalt der Grundstücksgröße von sechs Hektar.

Im Bereich des Baugrundes haben die Landesarchäologen zudem Veränderung der Bodenstruktur festgestellt. Es ist der Kartierungsfund einer vermutlich jagdlichen „Anlage“ aus dem 17. Jahrhundert, sie wird jetzt als Bodendenkmal „Wolfsgraben“ geführt und weiter untersucht. Eine archäologische Fachfirma wird dort erforderliche Sondierungen durchführen, Ergebnisse sollen bis Mai vorliegen und in ein vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gefordertes Gutachten einfließen. Erfreulich aus bauplanerischer Sicht: Durch frühzeitige Behördenbeteiligung ist kein wesentlicher Zeitverzug und auch kein „Baustopp“ erforderlich.

Parallel zu den Boden- und Flächenplanungen laufen die Arbeiten am Kernprojekt zur Entwicklung des gesamten Gebäudekomplexes, auch unter Einbeziehung der Kreistagsgremien. Das erforderliche Verfahren zur Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wird voraussichtlich im Juni eröffnet. Ein Gutachten zum Artenschutz ist beauftragt und soll im September vorliegen. Wenn weiterhin alles nach Plan läuft, könnte die Baugenehmigung bis zum des Ende 3. Quartal 2024 vorliegen und der Bau um den Jahreswechsel herum beginnen. Nach heutigem Stand veranschlagen die Planer etwa zwei Jahre Bauzeit für das Kernprojekt.

Hintergrund: Zurzeit unterhält der Landkreis Ludwigslust-Parchim zwei Feuerwehrtechnische Zentren, in Dargelütz bei Parchim und in Hagenow. Im Dezember 2022 hatte sich der Kreistag jedoch gegen die für einen Weiterbetrieb zwingend erforderliche, erheblich aufwendige Modernisierung von zwei Standorten ausgesprochen und mit großer Mehrheit für einen Neubau an zentraler Stelle gestimmt. In Auswertung aller Kriterien und Voraussetzungen, auch in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages, fiel die Wahl auf Neustadt-Glewe. Der Beschluss zum Flächenkauf folgte Ende Juni vergangenen Jahres. Denn die Voraussetzungen dieses zentral im Landkreis gelegenen Standortes gelten als ideal: Mit der Autobahn 24 und der Bundesstraße 191 ist eine schnelle Anfahrt für die Mehrzahl der Freiwilligen Feuerwehren möglich. Die Nähe zum Flugplatz ist ein weiterer Pluspunkt, denn das Feuerwehr-Service-Zentrum wird auch ein Dreh- und Angelpunkt im Krisenfall sein.

Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim obliegt die gesetzliche Pflicht, den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche technische Hilfeleistung sicherzustellen. Unter anderem ist der Betrieb eines Feuerwehr-Service-Zentrums zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten, auch des Digitalfunks, und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen sicherzustellen.