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Datum: 10.12.2021

Neuer Abfallratgeber für den Landkreis kommt

Verteilung erfolgt im Zeitraum vom 13. bis 17. Dezember / Neuer Entleerungsrhythmus für die Hausmüll- und Biotonne / Termine für 2022 stehen auch im Online-Kalender www.alp-lup.de zur Verfügung

Der Abfallratgeber 2022 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim wird in der kommenden Woche verteilt. Die Zustellung an die Haushalte erfolgt im Zeitraum vom 13. bis 17. Dezember durch die Logistik-Service-Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Darauf macht der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises aufmerksam.

Wer nach dem 17. Dezember keinen Abfallratgeber erhalten hat, kann diesen beim Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail: alp@kreis-lup.de oder unter der Telefonnummer 03871 722-7000 anfordern.

Mit dem neuen Abfallratgeber gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb wichtige Informationen zu den im Landkreis im Jahr 2022 angebotenen Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten geben. Bisher wurde die Informationsbroschüre zur Abfallentsorgung in zwei Ausgaben herausgegeben. In diesem Jahr erscheint der Abfallratgeber zum ersten Mal in einer Ausgabe für den gesamten Landkreis. Um die Entsorgungstermine für alle Städte und Gemeinden unseres Landkreises gemeinsam veröffentlichen zu können, wurden die Tabellen mit den Entsorgungsterminen entsprechend neugestaltet. Auf der Seite 27 des Abfallratgebers gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb entsprechende Hinweise hierzu. Der Abfallwirtschaftsbetrieb rät: Bitte überprüfen Sie Ihre Entsorgungstermine für das kommende Jahr, da sich viele Entsorgungstage geändert haben.

Auch in Online-Kalender unter www.alp-lup.de sind die Termine für 2022 inzwischen abrufbar.

In der ALP Abfall App sind die Termine für 2022 nach einem Update zum 1. Januar 2022 online. Bitte aktualisieren Sie deshalb die App auf Ihrem Smartphone einmal kurz zum Jahreswechsel.

Die Abfuhr der Abfallsammelgefäße für Hausmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle erfolgt im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab 1. Januar 2022 einheitlich 14-täglich. Bisher wurde in den Städten ein wöchentlicher Entleerungsrhythmus angeboten. Eine Sonderregelung gibt es jedoch für die 240-Liter-Behälter und die 1100-Liter-Container. Diese können in den Städten auch weiterhin wöchentlich entleert werden. Auch die Biotonne wird einheitlich 14-täglich entleert. Wer die Biotonne ab dem kommenden Jahr nutzt, kann diese somit 26-mal im Jahr zur Entleerung bereitstellen.