Nach Geflügelpest: Restriktionen im Sperrbezirk
In einer privaten Kleinsthaltung in Schwanheide wurde der Virustyp H5N1 nachgewiesen / Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim ruft zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf
In einer privaten Hühnerhaltung in Schwanheide im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hochansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt worden. Das Virus hat sich rasant unter den vorhandenen Tieren ausgebreitet, fast alle sind verendet.
Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen, die auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-lup.de veröffentlicht wurde. Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und ein Überwachungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Wer Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten außer Tauben hält, hat das Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten außer Tauben in der Schutzzone (Sperrbezirk) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in der privaten Hühnerhaltung bestanden seit dem 22.12.2021. Der Betrieb wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt und amtliche Proben seuchenverdächtiger Tiere an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) geschickt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigten den Verdacht. Der Erreger ist vermutlich durch Kontakt zu Wildvögeln oder Absonderungen von Wildvögeln eingetragen worden. Die Tiere waren nicht aufgestallt.
In der Allgemeinverfügung werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage der Schutzzone und des Überwachungsgebietes detailliert beschrieben.
Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist für den Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest von überragender Bedeutung, heißt es vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Für Geflügelhalter gilt:
- Verhindern Sie jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel.
- Tränken und füttern Sie nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Halten Sie eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung ein, insbesondere das Schuhwerk betreffend.
- Gegenstände oder Materialien wie Schubkarren oder Einstreu stellen eine Gefahrenquelle dar. Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen oder eine wildvogelsichere Lagerung minimieren die Gefahr.
- Zäunen Sie Hofteiche weiträumig aus.
- Lassen Sie erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären oder informieren Sie das Veterinäramt.
- Beim Veterinäramt sind jegliche Tierbestände von Geflügel, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Bienen spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung zu melden.
Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung (03871 722-3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385 50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.