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Datum: 05.09.2024

Landkreis LUP unterstützt Erweiterungsbau in Plate

Überraschung für die Gemeinde: Beim heutigen Richtfest des Erweiterungsbaus für die Naturgrundschule Plate konnte Landrat Stefan Sternberg einen Fördermittelbescheid von einer Million Euro an die Bürgermeisterin Madlen Spelling überreichen

Der Grundstein ist gelegt, das Dach gerichtet. Beim Richtfest des Erweiterungsbaus der Naturgrundschule Plate am heutigen Donnerstagvormittag (05.09.2024) lobte Landrat Stefan Sternberg das Engagement in der Gemeinde. „Viele Jahre haben Sie gemeinsam für den Erweiterungsbau gekämpft und nicht nachgelassen.“ Die Gesamtinvestition des Erweiterungsbaus für Schule und Hort belaufen sich mittlerweile auf mehr als 12 Millionen Euro.

Während des Richtfestes konnte Stefan Sternberg eine weitere Überraschung mitbringen: Zur Stärkung des hohen Eigenanteils der Gemeinde erhielt die Gemeinde eine weitere finanzielle Unterstützung des Landkreises innerhalb des Schulbauprogramms 2024 bis 2027. „Es freut mich sehr, dass ich nicht mit leeren Händen komme, sondern einen Fördermittelbescheid von einer Million Euro dabei habe“, sagte Landrat Sternberg.

Mit Beschluss der Lenkungsgruppe „Konjunkturprogramm Schulbau“ vom 31. Juli dieses Jahres wurde bekanntgegeben, dass eine Aufnahme des Vorhabens an der Naturgrundschule in Plate in das Schulbauprogramms 2024 bis 2027 erfolgt.

Die Gemeinde Plate beabsichtigt, die bestehende Grundschule zu erweitern und umzubauen inklusive neuer Horträume und Räume für die Schulspeisung sowie Verwaltung und Bibliothek im Altbau. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in drei Bauabschnitten zu realisieren. Das Richtfest ist Bestandteil des ersten Bauabschnittes.

Hintergrund
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich innerhalb der Kommunalgespräche entschlossen gemeinsam ein Schulbauprogramm aufzulegen, das aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln des Finanzausgleichs finanziert wird. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2027.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim gewährt aus den Mitteln des Paragrafen 10a Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Jahre 2024 bis 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig in entsprechenden Jahresscheiben gebunden.

Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der „Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des Paragrafen 10a Finanzausgleichsgesetzes M-V“ enthaltenden Rahmenbedingungen. Die Priorisierung eingereichter Vorhaben erfolgt nach Paragraf 5 Absatz 1 der Satzung nach den insgesamt erreichten Punkten auf Grundlage von Kriterien.