Hygienekonzepte für Veranstaltungen bitte per Post schicken
In Folge des IT-Angriffs bittet das Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim, dass sich Reiserückkehrer und Veranstalter telefonisch melden
Mit Einschränkungen aufgrund der Situation nach einem IT-Angriff beim kommunalen Dienstleister des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist weiterhin zu rechnen. Das Gesundheitsamt bittet nun alle Veranstalter, die etwas anzeigen wollen, sich telefonisch unter den Telefonnummern 03871 722-5424 und 03871 722-5487 zu melden.
Des Weiteren sind Hygienekonzepte allein für genehmigungspflichtige Veranstaltungen (d.h. nicht bei anzeigepflichtigen Veranstaltungen) beim Landkreis postalisch einzureichen. Die Konzepte müssen die Auflagen der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (CoronaVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung beachten und folgende Angaben beinhalten:
- Name und Art der Veranstaltung
- Veranstaltungsort, mit der Angabe, ob diese im Innen- oder Außenbereich stattfinden
- Datum der Veranstaltung
- erwartete Personenzahl
- Größe der reinen Veranstaltungsfläche in Quadratmeter (notwendig zur Berechnung, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann)
- Kontaktdaten des Veranstalters inkl. Telefonnummer
Das Konzept zur genehmigungspflichtigen Veranstaltung schicken Sie bitte an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, z.Hd. Herrn Seyfarth, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, - Veranstaltung - , Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim.
Veranstaltungen nach dem sogenannten 2G-Optionsmodell sind nicht genehmigungspflichtig, doch zu deren Anzeige füllen Sie bitte das unterschriebene 2G-Formular der Anlage III der CoronaVO M-V aus und schicken dieses bitte postalisch an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, z. Hd. Herrn Seyfarth, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, - Veranstaltung -, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim. Das Formular gibt es auf der Internetseite unter www.kreis-lup.de/corona.
Reiserückkehrer nutzen bitte bei Fragen den telefonischen Weg unter der Telefonnummer 03871 722-5487.
Telefonisch zu erreichen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Veranstalter und Reiserückkehrer von 8 bis 15 Uhr.
Anlage:
- 2G-FormularPDF-Datei: | 152 kB