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Datum: 13.12.2022

Haushalt 2023 steht - Leistungen für Bürger bleiben auf hohem Niveau

Kreistag stimmt mit großer Mehrheit zu: Haushalt 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist Grundlage für erhebliche Investitionen im Bildungsbereich und Kreisstraßen, Landkreis übernimmt finanzielle Verantwortung für eine leistungsfähige kommunale Krankenhausversorgung

Der Kreistag Ludwigslust-Parchim hat heute Abend (13.12.2022) mit großer Mehrheit den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. In der Kreistagssitzung stimmten 57 Kreistagsmitglieder für den Entwurf, sechs stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Der Etat 2023 hat ein Volumen von 472,9 Millionen Euro für die laufenden Ausgaben und 175,2 Millionen Euro für Investitionen, davon 134,1 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich der Breitbandversorgung. Markenzeichen des Haushalts 2023 ist, wie bereits in den beiden Vorjahren, die darin verankerte Investitionsoffensive.

Damit erweist sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim als Stabilitätsanker für die Einwohner als Nutzer der Kreisstraßen und ebenso für die insgesamt 7060 Schülerinnen und Schüler an den 19 kreislichen Schulen. Konkret enthält der Haushalt Mittel für Baumaßnahmen und Bauunterhaltung an Schulen von 4 Millionen Euro und an Kreisstraßen vom 16,8 Millionen Euro. So sind derzeit für Projekte im Bereich Radwege an Kreisstraßen mit einer Länge von mehr als 30 Kilometern Investitionen von 3,4 Millionen Euro im Rahmen eines Förderprogramms (2,4 Millionen Euro Einzahlungen) vorgesehen. Im Rahmen der weiteren Digitalisierung an kreislichen Schulen sind Maßnahmen zur Umsetzung in 2023 im Gesamtumfang von 3,55 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt sind in den vergangenen Jahren in die Digitalisierung an den Schulen rund 15 Millionen Euro geflossen, davon 9,5 Millionen Euro Eigenmittel. Maßnahmen, die unmittelbar den Schülerinnen und Schülern zugutekommen.

Jährlicher Diskussionsgegenstand im Beratungsverlauf zum Haushalt ist die Höhe der Kreisumlage einerseits und die finanzielle Lage der Gemeinden andererseits. Die Kreisumlage wurde im Rahmen einer Gesamtabwägung auf 42,5 Prozent festgesetzt. Dies entspricht 535,55 Euro je Einwohner und liegt damit im landesweiten Durchschnitt. „Jede Ebene, ob Gemeinde oder Landkreis, erbringt elementare Dienstleistungen für die Bürger. Beide Ebene müssen dabei funktionieren. Das erfordert eine solide Finanzausstattung für beide Seiten und ein rücksichtsvolles Miteinander. Die Kreisumlage ermöglicht dem Landkreis einen laufenden Haushalt mit einen angesichts der Rahmenbedingungen und Planungsunsicherheiten überschaubaren Defizit von 9,5 Millionen Euro“, beschreibt Landrat Stefan Sternberg seine Leitidee zur Zusammenarbeit der kommunalen Ebene.

Die Leistungen, die der Landkreis für die Bürger in den Gemeinden erbringt, können auf dem bekannt hohen Niveau fortgeführt und ausgebaut werden. Hier leistet der Landkreis Ludwigslust-Parchim sehr viel, oft mehr als andere Landkreise. Sei es der VLP-Rufbus, das Standortmarketing durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit, die Bürgerbüros, das D 115-Servicecenter, der kreisweite Tauschverbund für Schläuche und Atemschutzgerätschaften der Feuerwehren, die Migrationsberatung, die freiwilligen Aufgaben bei der Schülerbeförderung und vieles mehr. All dies macht den Landkreis lebenswert und stärkt die Gemeinden vor Ort

„Kern des Haushaltes 2023 ist es, im dritten Jahr in Folge den Investitions- und Instandhaltungsstau in der Infrastruktur weiter abzubauen, ohne andere für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft wichtige Aufgaben zu vernachlässigen“, so Landrat Sternberg. „Ich sage ganz klar, wir haben in Sachen Haushalt und Finanzen unsere Hausaufgaben gemacht und werden diese weitermachen. Schwerpunkt sind im kommenden Jahr Investitionen in die Kreisstraßen, die wir zeitnah umsetzen werden. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit für unsere Geschäftspartner. So enthält der Haushalt in vielen Bereich auch Anpassungen an Kostensteigerungen, so dass die Leistungen vor Ort verlässlich finanziert sind.“

Mit dem Haushalt erfolgen grundlegende finanziellen Weichenstellungen für die kommunale Krankenhausversorgung als Aufgabe des Landkreises nach § 1 LKHG M-V. Der Haushalt enthält in einem eigenen Abschnitt den „Fonds stationäre kommunale Krankenhausversorgung“. „Insofern freue ich mich auch über die Zusage der Landesregierung unseren Fonds mit einem Volumen von insgesamt 15 Millionen Euro mit 5 Millionen Euro Landesmittel zu unterstützen. Meines Erachtens gut angelegtes Geld für die Einwohner des Landkreises. Mit dem Mittel des Fonds können wir es schaffen, die kommunalen Krankenhausbeteiligungen dauerhaft so umzustrukturieren, dass eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung gesichert ist und perspektivisch – unterstützt durch eine geänderte Krankenhausfinanzierung – wirtschaftlich tragfähig agieren kann“, so Landrat Stefan Sternberg. Mit dem Beschluss zum Haushalt und zum Fonds ist das Bekenntnis zur mehrheitlichen kommunalen Trägerschaft der Krankenhäuser verbunden.