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Datum: 30.03.2023

Grünes Licht für umfangreiches Investitionspaket

Innenministerium genehmigt Haushalt 2023 – Landkreis Ludwigslust-Parchim kann Aufbau der LUP-Kliniken, Planung der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale und weitere Vorhaben vorantreiben

Der vom Kreistag am 13. Dezember vergangenen Jahres beschlossene Haushaltsplan 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist nunmehr vom Ministerium für Inneres und Europa M-V als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Nebenbestimmungen genehmigt worden.

Für die weitere Umsetzung wichtiger Vorhaben des Landkreises ist damit der Weg frei. So ist die Finanzplanung für das Projekt Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung aufgrund der hohen Bedeutung der Maßnahme für den Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe des Landkreises gebilligt worden. „Ich freue mich über diese Entscheidung, die sicherstellt, dass wir entsprechend unseres Zeitplanes die weitere Umsetzung vorantreiben können“, sagt Landrat Stefan Sternberg.

Wesentlich für den Haushalt 2023 ist auch das Sondervermögen „Fonds Stationäre kommunale Krankenhausversorgung im Landkreis“, der die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Krankenhäuser sichern soll. Hier ist ein Volumen von 15 Millionen Euro vorgesehen, davon 10 Millionen an Kreismitteln und 5 Millionen Euro an Landesmitteln. Damit soll der Umbau der Krankenhäuser zu ganzheitlichen Gesundheitsversorgern der Zukunft eröffnet werden. Dieses bisher im Land M-V einmalige Vorgehen wurde als pflichtige Aufgabe des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung nach § 1 LKHG M-V anerkannt; die Investitionskredite, die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendig sind, wurden grundsätzlich genehmigungsfähig anerkannt und die Genehmigung der notwendigen Investitionskredite von 10 Millionen Euro in Aussicht gestellt. „Damit können wir den Aufbau der LUP-Kliniken als ein kommunales Krankenhaus für die Bevölkerung des Landkreises weiter vorantreiben“, so Landrat Sternberg. „An dieser für die Bevölkerung wichtigen Aufgabe arbeiten wir mit Hochdruck.“

Mit der Haushaltsgenehmigung kann ein Investitionsvolumen – Breitband-Ausbau außerhalb der Betrachtung – von knapp 26,1 Millionen Euro in Angriff genommen und der Investitionsstau weiter abgebaut werden. Im Vorgriff auf das Jahr 2024 wurden mit genehmigten Verpflichtungsermächtigungen von 39,1 Millionen Euro die Möglichkeit geschaffen, in 2023 bereits Aufträge für Maßnahmen in 2024 auslösen zu dürfen. Das sichert einen nahtlosen Weiterbau begonnener Maßnahmen und einen rechtzeitigen Baubeginn im folgenden Jahr. „Im Ergebnis kann der Landkreis damit ein Investitionsprogramm umsetzen, das im vierten Jahr in Folge ermöglicht, den Investitionsstau der Vorjahre wirksam abzubauen“, sagt Landrat Sternberg.

Gleichwohl ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim im laufenden Haushalt gehalten, das geplante Ergebnis zu verbessern, das geplante Defizit in der Haushaltsdurchführung zu vermeiden und weiter einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. „Ich freue mich, dass das Innenministerium die bisher solide Haushaltsführung des Landkreises und die Bemühungen des Landkreises zu einer wirtschaftlichen Haushaltsdurchführung, die per 31. Dezember 2022 einen ausgeglichenen Haushalt ermöglicht hat, unter eigener Verantwortung würdigt. Von der Anordnung eines Haushaltssicherungskonzeptes wurde daher auch abgesehen. Dies zeigt, dass es im Interesse der Fortentwicklung des Landkreises, wie unsere Vorhaben im Bereich des Brandschutzes und der Gesundheitsversorgung zeigen, wesentlich ist, das Heft des Handels in der Hand zu halten. Das ist gelungen und muss auch Prämisse für den Doppelhaushalt 2024/2025 sein“, schätzt Landrat Sternberg ein. „Ich bedanke mich an dieser Stelle beim Kreistag für den mit den Haushaltsentscheidungen gezeigten Mut zur Gestaltungsfähigkeit des Landkreises.“

Weitere Informationen zum Haushalt 2023 des Landkreises in der Pressemitteilung »Haushalt 2023 steht - Leistungen für Bürger bleiben auf hohem Niveau« vom 13.12.2022