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Datum: 06.12.2022

Geflügelpest erreicht Ludwigslust-Parchim

Ausstellungen sind bisher Ausgangspunkt für Seuchengeschehen / Landkreis weist Beobachtungsgebiet in Teilen der Gemeinde Ganzlin aus

In den vergangenen Tagen kam es zu zahlreichen Geflügelpestausbrüchen in Hobbytierhaltungen, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die hohen Tierverluste werden erhebliche materielle und auch ideelle Schäden verursacht. Ausgangspunkt waren mehrere Geflügelausstellungen mit hochwertigem Rassegeflügel an verschiedenen Orten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und auch des Landkreises Ludwigslust Parchim.

Die Bestände, die als Kontakt ermittelt wurden, stehen unter amtlicher Beobachtung und sind gesperrt. Sofern es in diesen Beständen nicht zu einem Ausbruch der Geflügelpest kommt, kann frühestens 21 Tage nach Beginn der Beobachtung der Bestand klinisch und mittels Laboruntersuchungen untersucht werden, bevor eine Freigabe erfolgen kann.

Leider ist die Seuche bereits in mehreren Haltungen ausgebrochen, 13 Bestände von privaten Züchtern mussten getötet werden. Bisher handelt es sich ausschließlich um Haltungen von Rassegeflügel, die nachweislich auf einer der betroffenen Ausstellungen waren. Nach entsprechender Risikobewertung hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim bis jetzt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrichtung von Sperrzonen zu verzichten.

Auch im Landkreis Prignitz kam es nach einer Ausstellung zu einem Ausbruch der Geflügelpest. Das hier festgelegte Beobachtungsgebiet (Überwachungszone) reicht bis in Teile der Gemeinde Ganzlin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Da in diesem Bereich mehrere Haltungen bereits unter Beobachtung gestellt wurden, weil sie ebenfalls Tiere im Landkreis Prignitz ausgestellt hatten, konnte in diesem Fall nicht vollständig auf eine Einrichtung einer Restriktionszone und Mindestanforderungen verzichtet werden. Eine entsprechende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung hat der Landkreis heute veröffentlicht.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim fordert alle Geflügelhalter noch einmal auf, notwendige Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um die Geflügelpest nicht in die Bestände einzuschleppen. An vorderster Stelle steht die Unterbindung jedes möglichen Kontakts zwischen Haus- und Wildvögel und eine Beschränkung von Personenkontakten auf ein unerlässliches Mindestmaß. Soweit Veranstaltungen mit Geflügel in einzelnen Landkreisen überhaupt noch zulässig sind, sollte sich jeder Tierhalter mehrfach überlegen, ob er seine jahrelangen Zuchtbemühungen in diesem Jahr diesem Risiko aussetzen möchte.