Geflügelpest-Virus bei Graugans nachgewiesen
Verendetes Tier am Plauer See gefunden / Friedrich-Loeffler-Institut stellt Infektion mit Subtyp H5N8 fest / Weiterhin Stallpflicht in Risikogebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bei einer am 3. März tot am Ufer des Plauer Sees (Amt Plau am See) aufgefundenen Graugans der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen worden. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut mitteilte, wurde der Subtyp H5N8 identifiziert.
Aufgrund der derzeit zahlreichen Funde mit Geflügelpest infizierter Wildvögel in Norddeutschland gilt in besonderen Risikogebieten die bereits angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel. Diese Risikogebiete umfassen aufgrund ornithologischer Bewertungen ausgewählte Bereiche, in denen insbesondere wilde Wasservögel bevorzugt rasten, schlafen oder weiden. Die Allgemeinverfügung, mit der am 18. November 2020 in den Risikogebieten die Aufstallung für das Geflügel angeordnet wurde, gilt unverändert.
Die Restriktionen, die durch den Ausbruch der Geflügelpest in Dömitz verursacht waren, wurden vergangene Woche aufgehoben. Dennoch kann es durch die Lage in einem der o.g. Risikogebiete möglich sein, dass das Geflügel im Stall bleiben muss. Wo derzeit allgemeine Stallpflicht besteht, kann auch auf der interaktiven Karte auf der Website des Landkreises abgefragt werden.
Da insbesondere größere Geflügelhaltungen durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen gefährdet sind, wurde für Bestände mit mehr als 100 Stück Geflügel ebenfalls die Aufstallung mit Einzelverfügung angeordnet. Diese Verfügungen gelten bis auf Widerruf. Eine Entspannung der Tierseuchenlage ist derzeit nicht absehbar.
Auch derzeit nicht von der Aufstallungspflicht betroffene Geflügelhalter sollten Vorkehrungen treffen, damit das Geflügel im Ernstfall kurzfristig aufgestallt und damit vor der Übertragung der gefährlichen Geflügelpest geschützt werden kann.
Alle Geflügelhalter sind zudem aufgefordert, auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten sowie jeden direkten und indirekten Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden. Immer wieder kommt es bundesweit zu Ausbrüchen der Geflügelpest in kleinen Tierhaltungen, bei denen das Geflügel Zugang zu Hofteichen oder natürlichen Gewässern hatte. Dabei spielte nicht nur der direkte Kontakt eine Rolle, sondern vor allem auch die Verschleppung des Erregers durch das Schuhwerk in den Stall. Der Wechsel des Schuhwerks vor Betreten eines Stalls ist eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen.
Die Geflügelhalter im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind weiterhin aufgefordert, sofern dies noch nicht erfolgt ist, ihren Tierbestand bei dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen (Tel.: 03871 722-3901; oder über das Bestandsanzeigeformular auf der Website des Landkreises).
Weitere Informationen auf der Website des Landkreises zum Thema Geflügelpest