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Datum: 26.01.2024

Freie Träger der Jugendhilfe für Moderationsprozess im Täter-Opfer-Ausgleich gesucht

Landkreis Ludwigslust-Parchim startet Interessenbekundungsverfahren

Der Täter-Opfer-Ausgleich nimmt eine wichtige Rolle in der außergerichtlichen Konfliktbewältigung ein. Es liegt im Interesse des Landkreises Ludwigslust-Parchim, diese Aufgabe in geschulte Hände eines anerkannten freien Jugendhilfeträgers zu geben. Um einer unabhängigen, neutralen Moderation in diesem anspruchsvollen Prozess der Wiedergutmachung gerecht zu werden, bittet der Landkreis um dringende Beteiligung an einem jetzt gestarteten Interessenbekundungsverfahren. Es handelt sich um ein kreisweit zu erbringendes Angebot. Dieses wird mittels einer pauschalen Vergütung von 15 Fällen pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus aufkommende Fälle werden im Rahmen der anfallenden Fachleistungsstunden vergütet. Das Interessenbekundungsverfahren ist veröffentlicht auf der Website des Landkreises unter www.kreis-lup.de/bekanntmachungen

Der Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“ umschreibt Bemühungen um einen Ausgleich zwischen (mutmaßlichem) Täter und Opfer einer Straftat, und zwar nicht nur im Sinne einer materiellen Schadenswiedergutmachung, sondern darüber hinaus im Sinne eines ideellen Ausgleichs von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen und Bereitschaft zu einem derartigen Ausgleich auf der anderen Seite. Wünschenswert ist die Durchführung und Moderation eines Täter-Opfer-Ausgleichs durch eine unabhängige, grundsätzlich neutrale und möglichst besonders für diese Aufgabe geschulte Person als Vermittler oder Mediator. (Quelle: Bundesministerium der Justiz)