Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim über die öffentliche Zustellung einer Mitteilung über die Berichtigung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Raben Steinfeld, Flur 2, Flurstück 210/1 bis 210/3
Im Rahmen der Qualifizierung der amtlichen Liegenschaftskarte in der Gemarkung Raben-Steinfeld durch die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für den Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin wurden die Ergebnisse einer Fehlerberichtigung in das Liegenschaftskataster übernommen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2024_00220 geführt.
Die Zustellung der Benachrichtigung über die Berichtigung des Liegenschaftskatasters in der
Gemarkung: Raben Steinfeld Flur: 2 Flurstück: 210/1 – 210/3
ist nicht möglich, da der Aufenthaltsort der Rechtsnachfolger für dieses Flurstück nicht bekannt ist.
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt. Die Ergebnisse der Berichtigung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) können für die Dauer eines Monats nach Bekanntgabe während der allgemeinen Geschäftszeiten:
Mo und Fr |
8.00 bis 13.00 Uhr, |
Di und Do |
8:00 bis 13.00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr |
eingesehen werden im:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum A 111
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Der Landrat, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim einzulegen.
Im Auftrag
gez. Manja Zarbock
Fachdienst Vermessung und Geoinformation