Allgemeine Hinweise
Ein Jagdhund, der bei der Jagd eingesetzt werden soll, muss die jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) nachweisen.
Die jagdliche Eignung kann der Jagdhung über Vereinsprüfungen, deren Fächer denen der Brauchbarkeitsverordnung des Landes M-V entsprechen, oder direkt bei einer Brauchbarkeitsprüfung erlangen.
Zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. der Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen gem. der Brauchbarkeitsverordnung ist die Landesjägerschaft.