Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: „Errichtung eines Feuerlösch- und Biotopteich“ in 19230 Warlitz:
hier: „Errichtung eines Feuerlösch- und Biotopteich“ in 19230 Warlitz: