Öffentliche Bekanntmachung der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Festlegung des Grundbeitrags für das Jagdjahr 2023/2024
Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beschluss des Kassenvorstands zur Festlegung des Grundbeitrags für das Jagdjahr 2023/2024
Auf seiner 79. Sitzung am 19.07.2023 hat der Vorstand der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschlossen, den Grundbeitrag für das Jagdjahr 2023/2024 auf
0,90 Euro/ha Jagdfläche
festzusetzen.
Gemäß geltender Beitragssatzung der Kasse werden auf den Grundbeitrag folgende Abschläge und Rabatte gewährt:
a) Beläuft sich der von der Kasse erstattete Wildschadensausgleich in der jeweiligen Hegegemeinschaft auf durchschnittlich 0,25 € bis 0,50 € je Hektar Fläche des Bewirtschaftungsgebietes der Hegegemeinschaft, wird auf den Grundbeitrag des Mitglieds ein Abschlag von 25 % gewährt (Risikostufe 2).
b) Beläuft sich der von der Kasse erstattete Wildschadensausgleich in der jeweiligen Hegegemeinschaft auf weniger als 0,25 € je Hektar Fläche des Bewirtschaftungsgebietes der Hegegemeinschaft, wird auf den Grundbeitrag des Mitglieds ein Abschlag von 50 % gewährt (Risikostufe 1).
Auf den Grundbeitrag bzw. den bereits nach a) oder b) geminderten Grundbeitrag erhält jedes zur Zahlung verpflichtete Mitglied einen Nachlass von 10 % für jedes Jahr in den letzten 5 Jagdjahren, in dem die Kasse keinerlei Ersatzleistungen für dieses Mitglied erbracht hat. Die Höchstgrenze beträgt 50 % (Schadensfreiheitsrabatt).
Thomas Schimmelpfennig (Kassenvorsteher)
Dietmar Schoop (stellvertr. Kassenvorsteher)
Dirk Timmermans (Geschäftsführer)