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Datum: 31.07.2023

Öffentliche Bekanntmachung: Zweite Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Gemäß Bescheid vom 27.07.2023 werden die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen nach § 120 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 2 KV M-V des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen wie folgt geändert:

Die Punkte I.1. und I.2. der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Fassung der Änderungsentscheidung vom 24. Juli 2023 werden wie folgt geändert:

1. Gemäß §§ 120 Absatz 1, 52 Absatz 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für 2023 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 17.096.900,00 Euro teilweise in Höhe von 5.836.900,00 Euro genehmigt.

2. Gemäß §§ 120 Absatz 1, 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung für 2023 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 43.524.200,00 Euro teilweise in Höhe von 43.104.200,00 Euro genehmigt.