Informationen für Ukrainer und Helfende
Der Landkreis informiert darüber, dass ab jetzt die Vergabe der Termine zur Aufnahme / Beantragung für den notwendigen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG für die ukrainischen Flüchtlinge erfolgt, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim ausländerrechtlich registriert sind.
Die Anmeldung zu dem Termin erfolgt über die Homepage des Online-Antrags durch Ausfüllen und Absenden des Online-Antrags:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltserlaubnis#/ bzw. über die E-Mail-Adresse: ukraine@kreis-lup.de. (Bitte keine doppelten Anmeldungen!)
Für die Anmeldung ist es wichtig, dass Sie Ihre Personendaten, Ihre aktuelle Anschrift bzw. eine E-Mail-Adresse hier mitteilen, damit Ihnen die Einladung der Ausländerbehörde zu dem Antrags- bzw. Titelaufnahmetermin zugesendet werden kann.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Termin zur Aufnahme / Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG – vorzugsweise als E-Mail-Einladung.
Welche Unterlagen / Informationen werden für die Antragstellung zum Termin benötigt?
Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (bei kleinen Kindern genügt ein „einfaches“ Passbild),
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass, ukrainische Personaldokumente),
- Ehe- und Geburtsurkunden, etc.,
- Information über die Körpergröße und die Augenfarbe,
- bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen: Nachweis über das bisherige Aufenthaltsrecht in der Ukraine (Daueraufenthaltstitel),
- wenn in Vertretung für eine andere Person (z.B. ein Kind) gehandelt wird, ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen beizubringen:
- Nachweis über das Einreisedatum (z. B. Einreisestempel im Pass oder in anderen Dokumenten),
- Nachweis über Registrierung bei der Ausländerbehörde, wenn bereits erfolgt (z. B. Anlaufbescheinigung, Ankunftsnachweis, Fiktionsbescheinigung),
- Nachweis über den Wohnsitz, wenn bereits vorhanden (z. B. Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, Mietvertrag),
Hinweis: Dokumente ausschließlich in kyrillischer Schrift müssen beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt sein. Die Übersetzung können Sie u.a. in einem Übersetzungsbüro vornehmen lassen.
Wichtige Informationen
- Für die ukrainische Flüchtlinge ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Das heißt, jede Erwerbstätigkeit (selbstständige Tätigkeiten oder eine abhängige Beschäftigung) darf ausgeübt werden.
- Die Anlaufbescheinigung gilt als Antragsstellung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
- Bei Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG sind die ukrainischen Flüchtlinge zur Wohnsitznahme im Landkreis Ludwigslust-Parchim verpflichtet.
Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz auf Ukrainisch
Aufenthaltsrechtliche Informationen
Folgendes gilt es zu beachten:
- Neueinreisende Ukrainerinnen und Ukrainer MIT biometrischen Reisepass:
Dieser Personenkreis kann sich 90 Tage nach der Einreise im Rahmen des Visa-freien Aufenthalts aufhalten. Nach Ablauf von 90 Tagen muss der Aufenthalt nach dem Visakodex in der jetzigen Fassung für weitere 90 Tage verlängert werden. Hierzu melden Sie sich bitte bei der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und vereinbaren einen Termin zur Visaverlängerung. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit. - Neueinreisende Ukrainerinnen und Ukrainer OHNE biometrischen Reisepass:
Dieser Personenkreis wendet sich bitte nach der Einreise an die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter Vorlage des Reisepasses. - Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufhalten:
Dieser Personenkreis wendet sich bitte rechtzeitig vor Ablauf des bereits erteilten Visums oder, bei visafreier Einreise (siehe Ziff. 1), vor Ablauf der im Reisepass bestimmten Frist an die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim. Für Personen, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Praktikum absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen und das Praktikum bzw. das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann, erfolgt eine gesonderte Prüfung des Aufenthalts unter dem Aspekt der Fortsetzung ihrer Beschäftigung im Verbund mit Arbeitgeber, Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sein sollte, wird der Aufenthalt anderweitig ermöglicht. - Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Reisepass:
Dieser Personenkreis sollte in der Lage sein, durch anderweitige Ausweise und/oder andere Identitätsurkunden, wie z.B. ID-Karte, Geburtsurkunde (original), Führerschein, Eheurkunde (original), seine Herkunft nachzuweisen. Dazu kann es gegebenenfalls erforderlich werden, sich auch an die ukrainische Botschaft zu wenden, um dort entsprechende Identitätsnachweise zu erhalten.
Programme zur freiwilligen Ausreise sowie Abschiebungen sind derzeit ausgesetzt.
Für alle aufenthaltsrechtliche Fragen (nicht zu Fragen für Leistungen und Unterbringung) ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: ukraine@kreis-lup.de
Über Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert.
Auszahlung von Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge
Achtung:
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die 3G-Regel.
(geimpft, genesen oder tagaktuell getestet und FFP 2-Maskenpflicht)
Die Auszahlung der Sozialleistungen für den Monat April erfolgt in den unten genannten Ämtern und Städten zu den aufgeführten Zeiten.
Personen die in dem aufgeführten Zeitraum ihre Sozialleistungen nicht abholen können wenden sich bitte am auf den Auszahlungstag folgenden Arbeitstag im Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung Parchim.
Bei einer verspäteten Abholung der Sozialleistung kann es zu einer Kürzung des Auszahlungsbetrages kommen. Dies wird im Einzelfall anhand des Grundes der Verspätung entschieden.
Bitte informieren Sie sich über die vor Ort geltenden Corona-Zugangsregelungen.
Übersicht mit Ort, Datum und Uhrzeit der Auszahlung
Ort der Auszahlung | Datum | Uhrzeit | |
---|---|---|---|
Stadt Parchim | Landratsamt Putlitzer Straße 25 19370 Parchim |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Parchimer Umland | Landratsamt Putlitzer Straße 25 19370 Parchim |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Crivitz | Stadt Crivitz Amtsstraße 5 19089 Crivitz |
27.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Zarrentin |
Amt Zarrentin |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Plau am See | Stadt Plau am See Dammstraße 33 19395 Plau am See |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Grabow | Stadt Grabow Am Markt 1 19300 Grabow |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Hagenow Land | Stadt Hagenow Lange Straße 28-32 19230 Hagenow |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Stadt Hagenow | Stadt Hagenow Lange Straße 28-32 19230 Hagenow |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Dömitz-Malliß | Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21 19303 Dömitz |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Stadt Ludwigslust | Landratsamt Garnisonstraße 1 19288 Ludwigslust |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Ludwigslust-Land | Landratsamt Garnisonstraße 1 19288 Ludwigslust |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Sternberger Seenlandschaft | Stadt Sternberg Am Markt 1 19406 Sternberg |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Eldenburg Lübz | Stadt Lübz Am Markt 22 19386 Lübz |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Stralendorf | Amt Stralendorf Dorfstraße 30 19073 Stralendorf |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Neustadt-Glewe | Stadt Neustadt-Glewe Markt 1 19306 Neustadt-Glewe |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Amt Wittenburg | Stadt Wittenburg Molkereistraße 4 19243 Wittenburg |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Goldberg-Mildenitz | Amt Goldberg Mildenitz Lange Straße 67 19399 Goldberg |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Stadt Boizenburg | Stadt Boizenburg Kirchplatz 1 19258 Boizenburg/Elbe |
29.04.2022 |
9 - 12 Uhr |
Amt Boizenburg-Land | Amt Boizenburg-Land Fritz-Reuter-Str. 3 |
29.04.2022 | 9 - 12 Uhr |
Ukraine-Hilfe - Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sucht Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Gleichzeitig wollen wir unbürokratisch und einfach Hilfesuchende und Wohnungsanbieter zusammenbringen. Bitte nutzen Sie das folgende Kontaktformular, wenn Sie Wohnungen zur Verfügung stellen können.
Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen HIER
Mit Ihrem Einverständnis, würden wir Ihre Wohnungsangebote direkt den Hilfesuchenden zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlagen
Nach erfolgter Einzelprüfung der individuellen Vermögens- und Einkommenssituation erfolgt die Übernahme der Mietkosten im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach den §§ 35, 36 und 42a SGB XII.
Informationen zu empfohlenen Schutzimpfungen auf ukrainischer Sprache
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Aufklärungsinformation zur Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae b (Hib) und Hepatitis B (6-fach-Impfung) auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
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Aufklärungsinformation zur Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis (Tdap-IPV) auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
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Impfkalender auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoffen auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit Vektorimpfstoff auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
-
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit proteinbasiertem Impfstoff auf ukrainischer Sprache von der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI)
Ausländerbehörde
Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Öffnungszeiten/Opening Hours
Hinweis: Mittwochs und außerhalb der genannten Öffnungszeiten Termine nach Verinbarung.
Montag |
8 - 13 Uhr |
Dienstag |
8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr |
Mittwoch | / |
Donnerstag |
8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr |
Freitag |
8 - 13 Uhr |
Hint: On Wednesday and beside above mentioned Opening Hours appointments by prior arrangement.
Monday |
8 a.m. - 1 p.m. |
Tuesday |
8 a.m. - 1 p.m. and 2 p.m. - 6 p.m. |
Wednesday |
/ |
Thursday |
8 a.m. - 1 p.m. and 2 p.m. - 6 p.m. |
Friday |
8 a.m. - 1 p.m. |
Antrag/Service
Hinweis: Über den Link wechseln Sie in eine externe Anwendung.
- Antrag auf Änderung der Auflagen gem. §12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
- Antrag auf Ausstellung Reiseausweis/Ausweisersatz
- Antrag auf Erteiliung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Übertragung des Aufenthaltstitels in einen neu ausgestellten Reisepassauflagen
- Belehrung zur Duldung (Aussetzung der Abschiebung) nach dem Ausländergesetz
Gesetzliche Grundlage
- Integrationskursverordnung (IntV)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
- Asylverfahrensgesetz
- Aufenthaltsverordnung
- Verordnung über die Beschäftigung von Auslänerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Allgemeine Hinweise
- Zuständigkeit für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen
- Visumangelegenheiten, Abnahme von Verpflichtungserklärungen und Erteilung von Zustimmungen bzw. Versagungen an die Auslandsvertretungen zu Sichtvermerksanträgen
- Erteilung/Beschränkung/Versagung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz
- Ausstellung von Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
- Entscheidung über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Ausländern, bei zustimmungsbedürftiger Beschäftigung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
- Förderung der Integration, insbesondere durch Feststellung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen
- Unterbringung und aufenthaltsrechtliche Behandlung von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz, insbesondere Aufnahme, Registrierung, Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Durchsetzung der räumlichen Beschränkung
- Beratung und Unterstützung bei freiwilliger Aus- und Weiterwanderung
- Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer und Staatenlose
- Ausreiseaufforderung, Ausreiseüberwachung, Ausweisungen, Vorbereitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
Medizinische Basisversorgung
Uwe Seifert, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Warin (Burgstraße 14b) unterstützt Menschen, die aus der Ukraine gekommen sind.
Sollte aus irgendeinem Grund für eine/n geflüchtete/n Ukrainer/in die Finanzierung der medizinischen Hilfe aktuell nicht gesichert sein oder sollte einer dieser Menschen nicht wissen, an welchen Hausarzt man sich wenden kann, bietet Uwe Seifert eine medizinische Basisversorgung an - kostenlos und unbürokratisch.
Die Praxis ist unter der Telefonnummer 038482 61217 oder per E-Mail an: info@hausarztpraxis-seifert.de zu erreichen.
Sollten medizinische Befunde, Impfausweise etc. aus dem Heimatland mitgebracht worden sein, bittet Herr Seifert darum, diese mitzubringen.
Die Verständigung auf Englisch ist in der Praxis gesichert - wenn möglich wäre es aber gut, jemanden mitzubringen, der sprachmittelnd helfen kann, falls Patient/innen sich nur auf Russisch oder Ukrainisch verständigen können.
Obwohl die Praxis im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt, gilt das Angebot ausdrücklich auch für Menschen, die ihre Bleibe aktuell im Landkreis Ludwigslust-Parchim haben!