Bevölkerungsschutz
Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Zivilschutz, Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr?
Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz").
Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").
Die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden haben die Aufgabe als Landesaufgabe im übertragenen Wirkungskreis, von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird ("Gefahrenabwehr").
Warum ist das wichtig?
Zivil- und Katastrophenschutz bilden - trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten - ein sogenanntes "integriertes Hilfeleistungssystem". Das bedeutet, dass die vom Bund innerhalb des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Ländern im Katastrophenschutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten für den Verteidigungsfall zur Verfügung. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
(Quelle: Bundesministerium des Inneren und der Heimat (BMI))