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Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz.


Was ist der Unterschied zwischen Zivilschutz, Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr?

Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegs­bedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz").

Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedens­zeiten zuständig ("Katastrophen­schutz").

Die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden haben die Aufgabe als Landesaufgabe im übertragenen Wirkungskreis, von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird ("Gefahrenabwehr").

Warum ist das wichtig?

Zivil- und Katastrophen­schutz bilden - trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten - ein sogenanntes "integriertes Hilfe­leistungs­system". Das bedeutet, dass die vom Bund innerhalb des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophen­schutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Ländern im Katastrophen­schutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten für den Verteidigungs­fall zur Verfügung. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfs­organisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

(Quelle: Bundesministerium des Inneren und der Heimat (BMI))