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Datum: 10.03.2023

Geflügelpest in Putenmastbetrieb

Haltung in der Gemeinde Matzlow-Garwitz betroffen / Etwa 16.900 Tiere müssen getötet werden

In einem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5 festgestellt worden. In der Folge müssen in dem Betrieb befindliche 16.900 Puten getötet werden.

Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen. Um den betroffenen Betrieb wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.

Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in dem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Matzlow-Garwitz bestanden seit Donnerstag (09.03.2023). Der Betrieb wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt und amtliche Proben seuchenverdächtiger Tiere an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei geschickt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht. Wie der Erreger in den Betrieb gelangt ist, ist bislang unklar. Vorsorglich gesperrt wurde auch ein zu dem Putenmastbetrieb gehörender Zweitbestand mit weiteren 20.000 Tieren. Dort gibt es bisher keine Auffälligkeiten.

Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Matzlow-Garwitz wird heute im Internetportal des Landkreises veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets beschrieben.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 8500 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,6 Millionen Stück Geflügel gehalten. 72 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 1000 Stück Geflügel.