Vorlesen
Inhalt

Datum: 09.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2023 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gem. § 60 Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit § 120 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Beschlüsse des Kreistages Ludwigslust-Parchim vom 17.12.2024 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und über die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2023 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim öffentlich bekannt gemacht:

1.    Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie den hierzu gefertigten Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

2.    Der Jahresabschluss 2023 des Landkreises Ludwigslust-Parchim wird mit einem Bilanzvolumen von 838.054.015,37 EUR und einem ausgewiesenen Eigenkapital von 133.398.706,09 EUR festgestellt.

3.    Der Kreistag entlastet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Landrat für das Haushaltsjahr 2023.

Anlagen: