Öffentliche Bekanntmachung; Grundstücke in Lancken, Flur 1, Flurstücke 112/1 u.a.; Hier: Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
Am 01.03.2024 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Für die unbekannten Erben des Herrn Gustav Piel, verstorben, Eigentümer der Grundstücke in Lancken, Flur 1, Flurstücke 112/1, 112/2, 112/3, 144, 365 und 406, alle verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Rom, Blatt 493, wird
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, Garnisosstr. 7,
19288 Ludwigslust
zur gesetzlichen Vertreterin bestellt.
2. Die gesetzliche Vertreterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 16
Abs. 3 und 4 VwVfG finden entsprechende Anwendung. Im Übrigen gelten die §§
1785, 1786, 1821 und 1837 BGB sowie die Vorschriften über den Auftrag sinngemäß.
Die gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
3. Das Verfahren ist kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Herrn Gustav Piel.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Zielke
jur. Mitarbeiter