Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Boizenburg, Flur 21, Flurstück 268 Hier: Genehmigung der Wahl einer Geldentschädigung
Am 20.01.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
1. Die Erklärung von Frau Berit Steinberg, Geschäftsführerin der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, vom 26.02.2024, wonach
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche
Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Minna Anna Alwine Cunis im
Flurneuordnungsverfahren „Schwartow“ für das Grundstück in Boizenburg, Flur 21,
Flurstück 268, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust
von Boizenburg, Blatt 5622 anstelle von Landabfindung die Zahlung einer
Geldentschädigung in Höhe des Verkehrswertes wählt, wird genehmigt.
2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Minna Anna Alwine Cunis.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Jens Zielke
jur. Mitarbeiter