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Datum: 20.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Boizenburg, Flur 21, Flurstück 268 Hier: Genehmigung der Wahl einer Geldentschädigung

Am 20.01.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

1.  Die Erklärung von Frau Berit Steinberg, Geschäftsführerin der 

     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, vom 26.02.2024, wonach    
     die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche
     Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Minna Anna Alwine Cunis im
     Flurneuordnungsverfahren „Schwartow“ für das Grundstück in Boizenburg, Flur 21,
     Flurstück 268, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust    
     von Boizenburg,  Blatt 5622 anstelle von Landabfindung die Zahlung einer
     Geldentschädigung in Höhe des Verkehrswertes wählt, wird genehmigt.

2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Minna Anna Alwine Cunis.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Jens Zielke

jur. Mitarbeiter