Öffentliche Bekanntmachung - Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 92 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlich Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.