Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - »Anlage einer alternativen Futterbeschaffungsroute für den Biber am Gammgraben«
S. Anlage