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Datum: 02.03.2022

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim - Grundstück in Dömitz, Flur 8, Flurstück 18/3; Hier: Genehmigung eines Veräußerungsvertrages

Am 31.01.2022 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

1. Die Erklärung von Frau Katrin Almert, bevollmächtigte Vertreterin der
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH vom
    19.10.2021, UR-Nr. 1840/2021 des Notars Martin Hückstädt in Schwerin, wonach
    die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche
    Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Selma Müller und der Frau
    Charlotte Schüler das Grundstück in Dömitz, Flur 8, Flurstück 18/3, verzeichnet
    im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Dömitz, Blatt 10304 zum Preis
    in Höhe von 2165,00 Euro an die Bundesrepublik Deutschland
    (Bundesstraßenverwaltung) verkauft und aufgelassen hat wird genehmigt.

2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.


Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.


Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Selma Müller und der Frau Charlotte Schüler.


Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.


Im Auftrag

Zielke
jur. Mitarbeiter